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Vereinbaren Sie einen Termin für eine medizinische Behandlung im Ausland

Zuletzt geprüft: 16.11.2022

In einigen Fällen können europäische Bürgerinnen und Bürger anderswo medizinische Versorgung erhalten (z. B. einen Facharzt konsultieren, sich einer Operation unterziehen oder sich einer Behandlung einer bestimmten Krankheit unterziehen). Land in der Europäischen Union Sie wird von der für Ihre Krankenversicherung zuständigen Stelle erstattet.

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine geplante medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land zu erhalten:

Option 1 – mit dem S2-Modell

Beim S2-Modell ist die Die für Ihre Krankenversicherung zuständige Stelle übernimmt die Kosten direkt Behandlung in einem anderen EU-Land.
Wenn Sie diese Option wählen, können Sie nur empfangen Öffentliches Gesundheitswesen e Er wird es immer müssen Fordern Sie eine vorherige Genehmigung der für Ihre Krankenversicherung zuständigen nationalen Stelle an (bekannt als S2-Modell) Vor Um sich im Ausland behandeln zu lassen. Die für Ihre Krankenversicherung zuständige Stelle muss eine vorherige Genehmigung erteilen, wenn die beantragte Behandlung von Ihrer Krankenversicherung abgedeckt ist, diese Behandlung jedoch in Ihrem Heimatland während eines medizinisch gerechtfertigten Zeitraums nicht in Anspruch genommen werden kann.

Dank des S2-Formulars werden die Behandlungskosten nach den Bestimmungen des Landes übernommen, in dem Sie behandelt werden. Die zuständigen Behörden der beiden Länder werden die Zahlung zwischen ihnen abwickeln. Grundsätzlich müssen Sie für die Behandlung nichts bezahlen.

Warnung

Wenn Personen, die in dem Land, in dem Sie behandelt werden, krankenversichert sind, für diese spezielle Behandlung bezahlen müssen, müssen Sie auch dafür bezahlen und erhalten später eine Erstattung gemäß den in diesem Land geltenden Bedingungen und Erstattungssätzen.

Option 2 – Fordern Sie eine Rückerstattung nach der Behandlung an

Wenn möglich, können Sie auch Ihre geplante medizinische Behandlung bezahlen Lassen Sie sich einen Teil oder alle Ihre Ausgaben erstatten Wenn Sie in Ihr Herkunftsland zurückkehren. Dieses System gilt für alle Dienstleister Öffentliches und privates Gesundheitswesen in einem anderen EU-Land.

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Sie werden gemäß den Erstattungssätzen erstattet, die für ähnliche Behandlungen in dem Land gelten, in dem Sie Ihre Krankenversicherung erhalten. Wenn Sie in einem Land krankenversichert sind, das kein Erstattungssystem hat, erstattet Ihnen die für Ihre Krankenversicherung zuständige nationale Stelle gemäß einer Preisliste die Kosten dieser Behandlung an den NHS zurück.

Warnung

Abhängig von der Art der Behandlung, die Sie benötigen, und den in Ihrem Land geltenden Vorschriften benötigen Sie möglicherweise auch eine vorherige Genehmigung der für Ihre Krankenversicherung zuständigen Behörde. Das Vorabgenehmigungsformular für diese Option wird jedoch auf nationaler Ebene festgelegt. Viele EU-Länder verlangen eine vorherige Genehmigung für Behandlungen, die Krankenhausaufenthalte oder teure medizinische Geräte umfassen. Eine vorherige Genehmigung kann beispielsweise nicht angefordert werden, um eine medizinische Beratung zu erhalten.

Fragen Sie die für Ihre Kranken- oder Privatversicherung zuständige Stelle Nationale Kontaktstelle Wenn Sie eine vorherige Genehmigung benötigen. Hier finden Sie Links zu Listen von Behandlungen, die in Ihrem Land einer vorherigen Genehmigung unterliegen. Wenn Sie in Ihrem Land lange auf die betreffende Behandlung warten müssen, muss Ihnen diese Erlaubnis erteilt werden. Bei der Prüfung Ihres Antrags muss die für Ihre Krankenversicherung zuständige Stelle auch beurteilen, ob ein S2-Formular ausgestellt werden kann.

Option 1 mit Formular S2 ist in der Regel vorteilhafter für Sie, wenn Personen, die in dem Land, in dem Sie behandelt werden, krankenversichert sind, für eine ähnliche Behandlung nicht aufkommen müssen oder wenn die Erstattungsregeln in Ihrem Land günstiger sind als die des Landes wo Sie behandelt werden. Im letzteren Fall haben Sie Anspruch auf einen Zuschlag von der für Ihre Krankenversicherung zuständigen Stelle. Wenn Sie jedoch eine private Gesundheitsversorgung benötigen, müssen Sie Option 2 wählen.

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Lerne mehr über Spesen und Erstattungen Bei im Ausland verordneter medizinischer Versorgung.

Persönliche Erfahrung

Wenden Sie sich an Ihren nationalen Ansprechpartner und die für Ihre Krankenversicherung zuständige Partei, bevor Sie Ihre Behandlung planen.

O’Reilly lebt in Frankreich. Sie muss operiert werden und hat in Luxemburg, wo ihre Eltern leben, eine Spezialklinik gefunden. Sie haben einen geeigneten Facharzt in einem öffentlichen Krankenhaus in der Nähe Ihres Elternhauses gefunden, sind sich aber nicht sicher, wie Sie die Behandlung dort planen sollen.

Aurélie beschließt, sich an die nationale Kontaktstelle in Frankreich und die für ihre medizinische Versorgung zuständige lokale Stelle zu wenden, die ihr alle Informationen geben, die sie benötigt, um eine vorherige Genehmigung zu beantragen und das entsprechende Formular auszufüllen. Wenn Sie eine vorherige Genehmigung erhalten haben, kann sich O’Reilly direkt an das Luxemburger Krankenhaus wenden, um den Operationstermin zu vereinbaren.

So planen Sie Ihre Behandlung im Ausland, wenn Sie keine vorherige Genehmigung der für Ihre Krankenversicherung zuständigen Stelle benötigen

1. Kennen Sie Ihre Krankenversicherung

  • Gehört die betreffende Behandlung zu den Leistungen, auf die Sie in Ihrem Herkunftsland Anspruch haben?
  • Finden Sie heraus, welche Dokumente von der für Ihre Krankenversicherung zuständigen Stelle für Erstattungszwecke benötigt werden
  • Prüfen Sie, ob Ihr Gesundheitssystem besondere Bedingungen für die Bezahlung der von Ihnen benötigten Behandlung verlangt
  • Überprüfen Sie den Erstattungssatz für die Behandlung, die Sie benötigen

2. Finden Sie einen Gesundheitsdienstleister

zum Finden Sie einen Gesundheitsdienstleister (Krankenhaus oder andere Gesundheitseinrichtung usw.), der die Behandlung anbietet Was willst du in einem anderen Land in der Europäischen Unioner kann:

  • Wenden Sie sich an die nationale Kontaktstelle in Ihrem Heimatland oder in dem Land, in dem Sie medizinische Versorgung erhalten möchten
  • Finden Sie direkt einen Gesundheitsdienstleister
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Bitte beachten Sie die Gesundheitssysteme anderer EU-Länder Es kann anders funktionieren Ihr Ländersystem. Wenn Sie darüber hinaus in einem anderen EU-Land ohne S2-Formular eine geplante Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen, erhalten Sie möglicherweise eine private Gesundheitsversorgung, die zu den im privaten System geltenden Sätzen berechnet wird, aber immer zu den im öffentlichen System berechneten Sätzen erstattet wird in Ihrem Land. Land. Sie müssen also eventuelle Kostenunterschiede bezahlen.