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Technik – Deutschlands Wettbewerbsbehörde nimmt das Google-Cars-Angebot ins Visier

Technik – Deutschlands Wettbewerbsbehörde nimmt das Google-Cars-Angebot ins Visier

Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat am Mittwoch (21. Juni) ein vorläufiges Rechtsgutachten herausgegeben, in dem sie Googles Massenlizenzen für Autohersteller feststellte.

Die deutsche Kartellbehörde, das Bundeskartellamt, hat angekündigt, dass sie beabsichtigt, „verschiedene wettbewerbswidrige Aktivitäten“ im Zusammenhang mit den Praktiken des Google Automotive Service zu verbieten, einer Gruppe von Lizenzen, die die Nutzung von Google Map, dem Google Play App Store und umfasst der Google Voice Assistant.

Google Automotive Services läuft auf dem Android Automotive-Betriebssystem von Google und bildet zusammen ein komplettes Fahrzeug-Infotainmentsystem wie Smart Cars, einschließlich Navigation, Wiedergabe von Medieninhalten und Telefonie.

Das Bundeskartellamt kritisiert, dass Google den Automobilherstellern die drei Dienste grundsätzlich nur als Paketprodukt anbietet. Die Regulierungsbehörde sieht das Risiko, dass Google seine Machtposition auf andere Märkte ausweitet.

„Insbesondere kritisieren wir, dass Google seine Dienste für Infotainmentsysteme nur als Gesamtpaket anbietet, da dies die Chancen verringert, dass die Wettbewerber ihre Konkurrenzdienste als Einzeldienste verkaufen“, erklärt Mundt.

Vertragliche Vereinbarungen können auch eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Marktmacht von Google spielen, sagt der Beamte und weist darauf hin, dass ein vereinbarter Anteil der Google Assistant-Werbeeinnahmen einiger Autohersteller den Wettbewerbern schaden könnte.

Ein weiteres Risiko sieht die Regulierungsbehörde in der Interoperabilität, da die Infotainmentplattform Google Automotive Services es Drittanbietern möglicherweise erschweren oder unmöglich machen könnte, die Dienste mit dem Betriebssystem von Google kompatibel zu machen.

Laut Google gibt es eine Vielzahl von Apps, die mit seinem System kompatibel sind, und Autoherstellern steht eine breite Palette an Infotainment-Diensten zur Auswahl.

Google verweist beispielsweise auf Konkurrenten wie Apple CarPlay, Amazon Alexa, Nuance Automotive und andere.

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„Selbst wenn sich Autohersteller für Android Automotive OS entscheiden, sind sie nicht verpflichtet, die Google Automotive Services für ihre Autos zu nutzen. Wir werden weiterhin konstruktiv mit den Behörden zusammenarbeiten, um ihre Bedenken auszuräumen“, sagte ein Google-Sprecher gegenüber EURACTIV.

Nutzung der Google Maps-Plattform

Zusätzlich zu den Ermittlungen gegen Google Automotive Services hat das Bundeskartellamt bereits mit der Einreichung von Klagen begonnen Suchen Sie auf der Google Maps-Plattform vor einem Jahr aufgrund möglicher Wettbewerbsbeschränkungen zu Lasten alternativer Kartendienste.

In seiner Stellungnahme vom Mittwoch kam das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass Google die Interoperabilität von Google Maps mit Kartendiensten Dritter einschränke.

„Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass Google die Nutzung der Daten seines Kartendienstes durch andere Kartendienstleister einschränkt“, sagte Philipp Loghausen, Rechtsanwalt für IT-Recht, gegenüber EURACTIV.

Dabei geht es dem Experten zufolge vor allem um die in den Karten enthaltenen Metadaten, etwa die Lage von Geschäften, Daten zur Bewegung eines Ortes oder auch Straßenansichten aus der Street View-Funktionalität.

Das Bundeskartellamt gab am Mittwoch nach vorläufiger Einschätzung bekannt, dass es eine Aufhebung dieser Beschränkung erwägt und die Stellungnahme von Google prüft.

Laut Google werden Entwickler aufgefordert, Daten der Google Maps-Plattform nicht mit denen anderer Kartenanbieter zu vermischen, da dies zu einer schlechten Benutzererfahrung führen könnte. Bei einem Umzug besteht die Gefahr, dass Daten nicht übereinstimmen und das gesuchte Restaurant an der falschen Stelle angezeigt wird.

Google steht zudem in direkter Konkurrenz zu anderen Kartendiensten wie Apple Maps, Bing oder OpenStreetMap.

besondere Stunde

Alphabet, die Muttergesellschaft von Google, ist neben Apple, Meta und Amazon eines von vier großen Technologieunternehmen, die einer besonderen Missbrauchsüberwachungsregelung unterliegen.

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Als rechtliche Grundlage für die Aufteilung des Google Automotive Services-Pakets kann der wettbewerbsrechtliche Rahmen des deutschen Wettbewerbsgesetzes (GWB) dienen.

Wesentliche Voraussetzung ist Artikel 19a, der es dem Bundeskartellamt ermöglicht, schneller und wirksamer gegen große Digitalunternehmen vorzugehen.

„Bei der Lizenzierung von Diensten für fahrzeuginterne Infotainmentsysteme pflegt Google eine Reihe von Praktiken, die nach unserer derzeitigen Auffassung nicht mit den neuen Regelungen des § 19a GWB vereinbar sind“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Das Bundeskartellamt kooperiert bei der rechtlichen Würdigung mit der EU-Kommission, da seit Kurzem auf europäischer Ebene das Digital Markets Act (DMA) in Kraft getreten ist.

Die Verordnung zielt auf einige Plattformen ab, die als marktbeherrschend gelten und die Rolle des Gatekeepers zwischen anderen Unternehmen und Internetnutzern spielen.

[Edited by Alice Taylor/Luca Bertuzzi]

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