Das Sportschiedsgericht (TAD) hob im September 2020 die vom FPF-Disziplinarausschuss verhängten Strafen gegen Neto (eine Spielsperre und eine Geldstrafe von 2.550 €) und Miguel Braga (eine Sperre von 45 Tagen und eine Geldstrafe von 4.590 €) auf. . TAD verhängte jedoch eine Geldstrafe von 20.400 Euro gegen Sporting.
Denken Sie in diesem Fall daran, dass nach dem Spiel Sp.Braga-Sporting am 2. Februar 2020, das mit einem 0:1-Sieg der Lions endete, der Schiedsrichter Jorge Souza kritisiert wurde. An der Spitze Neto hielt Sporting von einem Richter in Porto für „sehr bedingt“. „Es ist sehr einfach, Sporting zu schlagen, Respektlosigkeit!“ , stärken das Herz der Verteidigung. In einem im Sporting Journal veröffentlichten Meinungsbeitrag Miguel Braga erinnerte an einen anderen Fall, an dem der Alvalade Club und Jorge Souza beteiligt waren, dann in Real-Sporting B. „Herr Souza hätte in Sporting CP-Spielen lernen können, seine Emotionen zu kontrollieren. Aber nein, das kann der Typ nicht ertragen“, betonte der Kommunikationsdirektor. Auf der anderen Seite wurde Sporting bestraft, als derselbe Text auf den offiziellen Plattformen des Vereins veröffentlicht wurde.
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Auf der anderen Seite entschied der CTS, dass Neto – der die oben genannte Strafe nicht eingehalten hat, weil Sporting eine einstweilige Verfügung zur Beendigung des Urteils vermittelt hat – „die Kritik nicht personalisiert“ in Jorge Souza, so dass die Aussagen nicht als beleidigend, diffamierend oder unhöflich. , wodurch die Anwendung der Straftat nach Artikel 158 der Resolution RD2019 nicht möglich ist.
„Im Fall des Sportklägers Sporting Clube de Portugal – Futebol, SAD ist es nicht möglich, der gleichen Logik zu folgen: Anders als im vorherigen Fall gibt es eine Aneignung der gerichteten Kritik, die sich nicht auf die konkrete sportliche Leistung beschränkt, die allgemeine Erwägungen einen Platz in der Kompetenz für die künftige Wahrnehmung des Rollenurteils hat“, bestätigen sie.
Im Fall von Miguel Braga wurde davon ausgegangen, dass die für die Verbindung zuständige Person nicht als Leiter angesehen werden kann“, was „ihre Unanwendbarkeit im Falle eines Disziplinarvergehens auferlegt“.
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