Sind Sie auf der Suche nach einer Erfahrung im Ausland? Seien Sie sich bewusst, dass Deutschland den Erhalt der Staatsbürgerschaft durch neue Gesetze, die im August von der Regierung verabschiedet wurden, erleichtern wird. Wie wäre es also, wenn Sie herausfinden, wie Sie in Deutschland ein Arbeitsvisum erhalten? Dann zeigt Ihnen Financial Intelligence den Weg.
Warum will Deutschland den Erwerb der Staatsbürgerschaft erleichtern?
Die Bundesregierung hofft, dass das genehmigte Projekt die Integration von Einwanderern fördern und die Wirtschaft des Landes stärken wird. Deutschland ist derzeit mit einem Fachkräftemangel konfrontiert.
Das von Bundeskanzler Olaf Scholz und seinen Ministern verabschiedete Gesetz muss noch vom Unterhaus des Parlaments genehmigt werden. Wenn alles wie geplant verläuft, könnte es im Januar in Kraft treten.
Die Regierung sieht vor, die Staatsbürgerschaft erst nach fünf, bei „besonderen Integrationsleistungen“ nach drei Jahren in Deutschland zu erlangen. Und jetzt dauert es acht oder sechs Jahre.
Darüber hinaus erhalten in Deutschland geborene Kinder automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen rechtmäßigen Aufenthalt hat. Heute dauert es acht Jahre. Auch die Beschränkungen der doppelten Staatsbürgerschaft müssen aufgehoben werden.
Arbeitsvisum in Deutschland
Ausländer, die länger als drei Monate in Deutschland bleiben oder dort arbeiten möchten, müssen in der Regel ein Visum beantragen. Dies gilt jedoch nicht für Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz.
Abhängig vom Visum erteilt die Ausländerbehörde dem Ausländer bei seiner Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.
Solange sie nicht beabsichtigen zu arbeiten, können brasilianische Staatsbürger ohne Visum einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten (z. B. für Studium, Schüleraustausch, Sprachkurse, Familienzusammenführung, Heirat und anschließender dauerhafter Aufenthalt).
Unten finden Sie Arbeitsvisa für Deutschland.
Visum für die Arbeitssuche
Mit dem Arbeitssuchvisum können Fachkräfte mit einer anerkannten Hochschul- oder Berufsausbildung für maximal 180 Tage nach Deutschland einreisen, um dort nach einem ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu suchen.
Um dieses Visum zu beantragen, müssen Sie:
- Sie verfügen über eine anerkannte akademische oder berufliche Ausbildung in Deutschland;
- Für die Dauer des Visums (180 Tage) müssen Sie über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt verfügen – mindestens 1.027 € netto (5.474,11 R$) pro Monat.
Um Ihren Visumsantrag einzureichen, müssen Sie am vereinbarten Termin bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Konsulat erscheinen, a Dokumentenserie (Original und Kopie).
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für diesen Vorgang beträgt sechs Wochen ab Eingang der vollständigen Unterlagen bei der deutschen Vertretung. Die Gebühr für die Ausstellung des Visums beträgt 75 EUR (400 BRL) und ist in Real (bar) oder mit einer internationalen Kreditkarte in EUR zu zahlen. Euro, Schecks, Debitkarten oder Pix werden nicht akzeptiert. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online.
Ein Arbeitssuchvisum für Fachkräfte mit akademischem Hintergrund
Mit einem Visum zur Arbeitssuche können Sie in Deutschland bis zu sechs Monate lang nach einem Arbeitsplatz suchen, der Ihren akademischen Qualifikationen entspricht. Hierfür benötigen Sie einen anerkannten Hochschulabschluss.
Wenn Sie also Arbeit finden, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischem Hintergrund beantragen.
Visum zur Arbeitssuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung
Mit einem Visum zur Arbeitssuche können Sie in Deutschland bis zu sechs Monate lang nach einem Arbeitsplatz suchen, der Ihren beruflichen Qualifikationen entspricht. Voraussetzung ist der Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren.
Wenn Sie Arbeit finden, können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen.
Arbeitsvisum für Deutschland: Schauen Sie sich andere Optionen an
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausländer, die bereits ein konkretes Arbeitsangebot in Deutschland haben, eine Arbeitserlaubnis und ein Visum für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Deutschland erhalten.
Für die Einreise nach Deutschland stellt die deutsche Auslandsvertretung ein nationales Visum aus, das in der Regel 180 Tage gültig ist. Während des auf der Visummarke angegebenen Zeitraums können Sie nach Deutschland einreisen (eine Durchreise durch die Schengen-Staaten ist im Transit möglich) und müssen sich bei der Einreise beim zuständigen Außenministerium Ihres neuen Wohnortes anmelden Land. Dort erhalten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis.
Nach Angaben des deutschen Konsulats berechtigt ein Visum nicht zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in dem europäischen Land. Die deutschen Vertretungen und ggf. die zuständigen Stellen prüfen anhand der jeweils eingereichten Unterlagen, ob das beantragte Visum erteilt werden kann.
Nachfolgend finden Sie die Visamöglichkeiten für diejenigen, die bereits ein Jobangebot haben.
Blaue Karte EU
Wenn Sie über einen anerkannten Universitäts- oder Hochschulabschluss verfügen und bereits ein konkretes Stellenangebot mit einem Jahresgehalt von mindestens 58.400 € (311.283,68 R$) haben, können Sie eine Blaue Karte EU erhalten. Für Ärzte und Fachkräfte in den Bereichen Ingenieurwesen, Naturwissenschaften, Mathematik und Informationstechnologie reicht ein Jahresgehalt von 45.552 € (242.801,27 R$) aus.
Arbeitsvisum mit Arbeitsvertrag
Wenn Sie über eine anerkannte Ausbildung, also einen Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss, verfügen und bereits einen Job haben, können Sie ein Arbeitsvisum erhalten. Das Visumverfahren kann beschleunigt werden, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vorab eine Genehmigung der örtlichen Auslandsbehörde zusendet.
Arbeitsvisum mit teilweiser Anerkennung der Berufsausbildung
Sollte Ihre Berufsausbildung nicht vollständig anerkannt werden, können Sie die erforderlichen Qualifikationen auch in Deutschland erwerben und gleichzeitig eine Berufstätigkeit aufnehmen. Nach Abschluss der Zusatzausbildung können Sie die volle Anerkennung der Berufsausbildung beantragen und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Nach Angaben des Deutschen Konsulats ist zu beachten, dass es einige ausländische Hochschulabschlüsse gibt, die in Deutschland als Nachweis einer Berufsausbildung gelten.
Ein Visum für IT-Fachkräfte mit Berufserfahrung
Um in Deutschland im IT-Bereich arbeiten zu können, ist kein anerkannter Abschluss erforderlich, sofern Sie in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre im IT-Bereich gearbeitet haben und bereits über einen Abschluss verfügen Konkretes Stellenangebot mit einem Bruttojahresgehalt von 52.560 € (280.155,31 R$) oder mehr.
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„Lebenslanger Social-Media-Liebhaber. Fällt oft hin. Schöpfer. Leidenschaftlicher Feinschmecker. Entdecker. Typischer Unruhestifter.“
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