Wer ab Freitag nach Portugal reist, ist nach den neuen Regeln für die letzte Phase der Dekontamination unabhängig von der Herkunft nicht mehr zur schützenden Isolation verpflichtet, heißt es in einem Hinweis des Ministeriums für Innere Verwaltung (MAI).
In einer Stellungnahme zu einem bis an diesem Freitag geltenden Regelwerk, sofern die epidemiologische Entwicklung keine Änderungen erfordert, stellt das MAI fest: „Es gibt keine Länder mehr, deren Herkunft das Thema der präventiven Isolation bestimmt.“
In den für Flugreisen geltenden Regeln wird die Anerkennung von Covid-19-Impf- und Genesungszertifikaten in den Ländern beibehalten, sofern die verabreichten Impfstoffe die von der Europäischen Arzneimittelagentur (Janssen, AstraZeneca, Moderna, Pfizer) zugelassenen sind und seitdem die „Bedingungen“ der Gegenseitigkeit“.
„Der Mangel an Gegenseitigkeit bei der Anerkennung der Gültigkeit eines europäischen digitalen Zertifikats durch Drittstaaten verhindert die Anerkennung der Gültigkeit von Zertifikaten, die von diesen Drittstaaten ausgestellt wurden“, sagt MAI.
Auf wesentlichen und nicht wesentlichen Flügen ist jeder „unabhängig von der Herkunft“ erlaubt, solange die Passagiere eine Bescheinigung über die Impfung oder Genesung von einer in Portugal anerkannten Krankheit und unter den Bedingungen der Gegenseitigkeit vorlegen.
Auf wesentlichen und nicht wesentlichen Flügen sind laut MAI alle Passagiere aus dem Schengen-Raum, Brasilien, den USA, dem Vereinigten Königreich und den in der Europäischen Empfehlung 2020 genannten Ländern erlaubt, zu denen Chile, Kuwait, Ruanda und Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Moldau sind ausgeschlossen.
Aus den anderen Drittstaaten sind nur notwendige Reisen erlaubt, d.h. „solche, die die Durchreise oder die Einreise nach Portugal seiner Bürger aus beruflichen, Studien-, Familienzusammenführungs-, Gesundheits- oder humanitären Gründen ermöglichen“.
Bei der Einreise nach Portugal auf dem Luftweg müssen Sie das von allen Bürgern über 12 Jahren anerkannte europäische digitale Zertifikat, Impf- oder Genesungszertifikat vorlegen.
„Stattdessen müssen sie einen molekularen Labortest per RT-PCR oder einen Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis innerhalb von 72 bzw. 48 Stunden vor dem Versand nachweisen“, sagt MAI Von der Europäischen Union genehmigte Tests, die den Bürger und den Hersteller identifizieren müssen, geben das Datum der Prüfung und das Ergebnis an.
Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen müssen Passagiere bei der Einreise nach Portugal einen Test ablegen, entstehen Kosten und warten auf das Ergebnis am Flughafen.
Passagiere mit Zielort oder Zwischenlandung in Portugal sollten nur dann an Bord gehen, wenn ein digitaler Impfausweis oder ein negativer Test vorgelegt wurde.
MAI gibt auch an, dass Maßnahmen für das Ein- und Aussteigen von Passagieren und Besatzungsmitgliedern von Kreuzfahrtschiffen auf dem portugiesischen Festland gelten.
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