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Lenovo und Motorola dürfen in Deutschland keine Smartphones verkaufen

Lenovo und Motorola dürfen in Deutschland keine Smartphones verkaufen

Lenovo und Motorola stehen in Deutschland vor einer harten rechtlichen Herausforderung Beiden Marken wurden Patentverletzungen vorgeworfen und ihnen wurde daher der Verkauf von Smartphones und Tablets untersagt. Das Problem ist mittlerweile vor den Gerichten in Deutschland angekommen und es wird einige Zeit dauern, bis es von Lenovo und Motorola geklärt wird.

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Lenovo und seine Tochtergesellschaft Motorola Mobility stehen in Deutschland vor neuen Herausforderungen, wobei einige Hürden auftauchen. Die Situation entsteht nach einem Gerichtsurteil, das den Verkauf von Geräten mit WWAN-Modulen, die für die mobile Internetverbindung unerlässlich sind, verboten hat.

Der drastische Schritt geht auf einen Patentstreit mit dem US-Technologieriesen InterDigital zurück. Das Landgericht München entschied zugunsten von Interdigital und erließ eine sofortige einstweilige Verfügung, nachdem der Kläger eine Kaution in Höhe von vier Millionen Euro hinterlegt hatte.

Der Schwerpunkt des Streits liegt auf Lizenzbedingungen für die WWAN-Technologie, die in Lenovo-Produkten verwendet wird, darunter auch kürzlich erschienene Smartphones. Diese nutzen Technologien, die im Besitz von Interdigital-Patenten sind, und es kam zu Meinungsverschiedenheiten über die Gebühren, die Lenovo zahlen sollte.

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InterDigital wirft Lenovo vor, seinen Forderungen nach fairen und angemessenen Lizenzgebühren nicht nachgekommen zu sein und reichte Klage ein. Andererseits argumentiert Lenovo, dass die Bedingungen von Interdigital nicht fair seien und plant, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Der Entscheidung zufolge ist es Lenovo untersagt, mit WWAN-Technologie ausgestattete Geräte, einschließlich Smartphones, Tablets und Laptops, die Mobilfunknetze nutzen, zu verkaufen, zu liefern oder zu importieren. Betroffen davon sind nicht nur Motorola-Smartphones, sondern auch die breite Palette mobiler Geräte von Lenovo.

Dieser Rechtsstreit ist kein Einzelfall, sondern Teil eines umfassenderen Musters von Streitigkeiten über sogenannte statisch-essentielle Patente. Meinungsverschiedenheiten hängen oft von der Auslegung fairer, angemessener und nichtdiskriminierender (FRAND) Lizenzbedingungen ab – die im europäischen Recht noch nicht klar definiert sind.

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