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Formularvorlagen für Sozialversicherungsleistungen

Zuletzt überprüft: 14.02.2023

Dokumente, die Ihre Sozialversicherungsansprüche belegen, wenn Sie innerhalb der Europäischen Union umziehen

Diese Formulare können nützlich sein, wenn Sie Ihre Leistungsansprüche als europäischer Bürger bestätigen möchten, der in einem anderen EU-Land wohnt und/oder arbeitet (oder gewohnt und/oder gearbeitet hat). In diesem Fall die EU27 + Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Die auf dieser Seite aufgeführten Formulare sind unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit gültig, solange Sie rechtmäßig in einem EU-Land leben.

Form

Ziel

Herausgeber und Benutzer

A1

(alt

E101

H 103)

Erklärung zur geltenden Gesetzgebung. Nützlich, um nachzuweisen, dass Sie Sozialversicherungsbeiträge in einem anderen EU-Land gezahlt haben, wenn Sie ein benannter Arbeitnehmer sind oder gleichzeitig in mehreren Ländern arbeiten.

Ausgestellt von der Sozialversicherungsbehörde, bei der Sie in Ihrem Land gemeldet sind.

S1

(alt

E 106,

E 109

H

E 121 – wird teilweise noch ausgestellt)

Eine Berechtigungsbescheinigung für Medicare, wenn Sie nicht im versicherten Land leben. Nützlich für Leiharbeiter, Grenzgänger, Rentner, Beamte und ihre Familien.

Wenden Sie sich an die Sozialversicherungsanstalt, um herauszufinden, welche Behörde das S1-Formular ausstellt.

Einzureichen bei einer Stelle, die für die medizinische Versorgung in dem Land zuständig ist, in dem Sie leben.

S2

(alt

H 112)

Bewilligung zur geplanten medizinischen Versorgung in einem anderen EU- oder EFTA-Staat. Sie werden genauso behandelt, wie Sie als Einwohner dieses Landes behandelt würden; Möglicherweise müssen Sie einen Teil der Kosten im Voraus bezahlen.

Ausgestellt von der für die medizinische Versorgung zuständigen Behörde.

Zur Vorlage bei der für die medizinische Versorgung zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie behandelt werden.

S3

Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsversorgung im Land der vorherigen Beschäftigung. Nützlich für Grenzgänger im Ruhestand, die nicht mehr in ihrem Land der vorherigen Beschäftigung enthalten sind.

Ausgestellt von der für die medizinische Versorgung zuständigen Behörde.

Einzureichen bei der für die medizinische Versorgung zuständigen Stelle des Landes, in dem Sie als Grenzgänger gearbeitet haben.

U1

(alt

e 301)

Eine Aufstellung der Arbeitszeiten, die bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden müssen.

Ausgestellt von der öffentlichen Arbeitsverwaltung oder der zuständigen Sozialversicherungsbehörde in dem Land oder den Ländern, in denen Sie zuletzt gearbeitet haben.

Zur Einreichung bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung des Landes, in dem Sie Arbeitslosengeld beziehen möchten.

U2

(alt

H 303)

Erlaubnis, während der Arbeitssuche in einem anderen Land weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen.

Ausgestellt vom Arbeitsmarktservice oder der zuständigen Sozialversicherungsbehörde des Landes, in dem Sie arbeitslos geworden sind.

Zur Einreichung bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung des Landes, in dem Sie Arbeit suchen.

U3

Die Tatsachen werden wahrscheinlich das Recht auf Arbeitslosengeld ändern. Informieren Sie das Arbeitsamt des Staates, der Ihr Arbeitslosengeld zahlt, über Änderungen Ihres Status, die zu einer Überprüfung Ihrer Leistungen führen können.

Ausgestellt vom Arbeitsmarktservice des Landes, in dem Sie Arbeit suchen, auf der Grundlage des Formulars U2.

DA1

(alt

H 123)

Sie berechtigt Sie, im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit unter besonderen Umständen medizinische Versorgung in einem anderen EU-Land in Anspruch zu nehmen.

Ausgestellt von der für Ihre Krankenversicherung zuständigen Stelle.

Zur Vorlage bei der für die medizinische Versorgung zuständigen Behörde in dem Land, in dem Sie sich befinden.

P1

Zusammenfassung der Rentenentscheidungen, die einen Überblick über die Entscheidungen gibt, die in Ihrem Fall von den verschiedenen Behörden in den EU-Ländern getroffen wurden, in denen Sie eine Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Invaliditätsrente beantragt haben.

Ausgestellt von der Rentenbehörde, bei der Sie Ihre Rente beantragt haben.

Die zuständige Behörde stellt das Dokument aus, sobald sie Informationen über die Entscheidungen der verschiedenen Stellen erhält, die Ihren Antrag bearbeitet haben.

Siehe auch  Viana gibt neuen Raucherplan für die Nachbarschaft für Mai bekannt – VIANA RATHAUS