Ab Montag verhängt Madrid ein Bußgeld von 200 Euro für Autos, die von außerhalb der spanischen Hauptstadt kommen. Die Maßnahme ist seit dem 1. Januar in Kraft, es herrscht jedoch ein sechsmonatiger Waffenstillstand ohne Bußgelder, wobei Verstöße nur Informationsbenachrichtigungen erhalten – die Stadt Madrid hat bisher in nur sechs Monaten 358.661 Briefe verschickt, durchschnittlich 1.400 Einträge. Pro Tag.
Touren mit eingeschränktem Zugang zur Madrider Umweltzone, d. h. Touren, die außerhalb der M-30 (Madrid-Zone) nicht über ein von der Generaldirektion Verkehr (DGT) ausgestelltes Umweltzeichen verfügen, werden bestraft: Unzulässiger Zugang wird mit bestraft eine Geldstrafe von 200 Euro. Erfolgt die Zahlung jedoch innerhalb der ersten 20 Tage nach Erhalt der Mitteilung, reduziert sich die Zahlung auf 100 €.
Daher wird die Einfahrt und der Verkehr der „ausländischen“ Personenkraftwagen, die die größte Umweltverschmutzung verursachen, d … Gemeinde Madrid über die Straßen M-40, M-45 und M-50, zusätzlich zu den Radialstraßen bis zur M-40-Grenze.
Die anderen Straßen werden von einem halben Tausend automatischer Kameras überwacht: 257 entlang der M-30 und innerhalb der Stadt und 207 außerhalb des Rings. Zusätzlich zu 37 „bildlichen“ Verkehrssignalen, die über die ganze Stadt verteilt sind.
Umweltzonen (ZBE) sind verbindliche Werte in spanischen Gemeinden mit einer Bevölkerung von mehr als 50.000 Einwohnern, wie im Königlichen Erlass von 2022 festgelegt, einer der im Gesetz über Klimawandel und Energiewende enthaltenen Anforderungen zur Reduzierung der Emissionen Zonen seien unerlässlich, um Emissionen aus dem Straßenverkehr zu bekämpfen, „die Luftqualität zu verbessern“ und „den Klimawandel einzudämmen“.
Fahrzeuge, die zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmt sind und über einen Parkschein für diese Gruppe verfügen, sind von der Pflicht zur Erlangung einer Umweltplakette ausgenommen und können sich auf der M-30 und in der Umweltzone (ZBE) frei bewegen. Auch als historische Fahrzeuge eingestufte Fahrzeuge sind von der Pflicht zur Führung des DGT-Umweltzeichens ausgenommen.
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