ein Der Vorschlag, der von Abgeordneten und EU-Mitgliedstaaten diskutiert werden muss, zielt darauf ab, Unternehmen zu verpflichten, Probleme zu erkennen und zu beheben, einschließlich solcher, die Lieferanten im Ausland betreffen.
Der Text behandelt Menschenrechts- und Sozialrechtsverletzungen, einschließlich Kinderarbeit, Zwangsarbeit, willkürliche Beschlagnahme und Gebäudeintegrität sowie Umweltschäden wie Entwaldung, Umweltverschmutzung und Exposition gegenüber giftigen Stoffen.
Unternehmen sollten Lieferanten und Geschäftspartnern „vertragliche Garantien“ auferlegen, um potenzielle negative Auswirkungen zu verhindern und zu verringern, und Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Verpflichtungen zu überprüfen.
Entgegen einem Beschluss des Europäischen Parlaments vom März 2021 schließt der Vorschlag der Europäischen Kommission kleine und mittlere Unternehmen aus.
Die „Wachsamkeitspflicht“ wird nur europäischen Konzernen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro sowie außereuropäischen Unternehmen mit einem Umsatz von 150 Millionen Euro in der EU auferlegt.
Betroffen sind rund 13.000 europäische Unternehmen und 4.000 ausländische Unternehmen.
Die deutsche Abgeordnete Anna Cavazzini beklagte unter Berufung auf AFP: „Der vollständige Ausschluss kleiner und mittlerer Unternehmen bedeutet, dass 99 % der europäischen Unternehmen ihre Aktivitäten fortsetzen werden, als wäre nichts passiert.“
Ein Experte der NGO Global Witness sagte gegenüber AFP, dass der Vorschlag Korruption nicht abdeckt und „viele Unternehmen in der Lebensmittel- und Textilindustrie ausschließt“, einem gefährdeten Sektor.
Richard Gardner nannte als Beispiel den Einsturz von Rana Plaza im Jahr 2013, einem Gebäude mit fünf Textilfabriken in Bangladesch, das mehr als 1.100 Todesopfer forderte.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten für die Durchsetzung des Gesetzes und die Verhängung von Verwaltungsstrafen verantwortlich sind.
Opfer von Verstößen, auch von Lieferanten im Ausland, können innerhalb der Europäischen Union auf Schadensersatz klagen, wenn das Unternehmen nicht nachweisen kann, dass es alles „zumutbare“ getan hat, um das Risiko zu mindern.
Der Arbeitgeberverband BusinessEurope forderte einen „freiwilligen Ansatz“, weil er befürchtete, dass die Regulierung angesichts der Gefahr „endloser Klagen“ zu einer „Entscheidungslähmung“ führen könnte.
Ein ähnliches Gesetz ist seit 2017 in Frankreich in Kraft, weitere Gender-Vorschläge sind derzeit in Ländern wie Deutschland, Österreich und den Niederlanden in Vorbereitung.
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