Neue Strategie der Bundesregierung zur Erleichterung von Namens- und Geschlechtsänderungen im Personenstandsregister Selbstauskunft soll professionelle Begutachtungen und gerichtliche Genehmigungen ersetzen An diesem Donnerstag (30.06.) hat die Bundesregierung eine Strategie vorgestellt, die Transgender-Personen die rechtliche Anerkennung von Geschlechts- und Vornamensänderungen im Personenstandsregister erleichtern soll.
Das von Bundesfamilienministerin Lisa Bass eingeführte Selbstbestimmungsgesetz löst das seit 40 Jahren geltende „Transgender-Gesetz“ ab.
Nach geltendem Recht müssen die Menschen vor Gericht gehen und Aussagen von zwei Experten – normalerweise Psychologen – einreichen, die ihr Geschlecht und ihren Vornamen auf Dokumenten ändern können.
Nach der neuen Strategie kann ein Erwachsener zum Standesamt seiner Wohnregion gehen und den Wechsel melden. Jugendliche über 14 Jahren können dies mit der gesetzlichen Erlaubnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten tun.
„Das Recht auf Selbstbestimmung ist grundlegend für alle Menschen“, sagte der Minister. Er empfindet die derzeitigen Verfahren „nicht nur als langwierig und teuer, sondern als erniedrigend. Vor allem sind sie völlig überflüssig.“
Das Versprechen der neuen Bundesregierung
Er merkte an, dass die formelle Geschlechtsumwandlung ein Jahr lang nicht rückgängig gemacht werden könne, „was die Ernsthaftigkeit des Wunsches nach Veränderung garantiert“. Das neue Gesetz sieht auch Bußgelder für Fälle vor, in denen der Name oder das Geschlecht einer Person ohne deren Zustimmung geändert wird.
Andere europäische Länder wie Belgien, Dänemark und die Schweiz erlauben bereits eine legale Geschlechtsumwandlung durch Selbstbestimmung.
Nach der Machtübernahme im Dezember letzten Jahres hat sich die neue deutsche Regierungskoalition verpflichtet, das „Transgender-Gesetz“ abzuschaffen.
Justizminister Marco Buschmann sagte, er hoffe, dass die Bundesregierung das Gesetz bis Ende des Jahres verabschiede, damit das Gesetz dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt werden könne.
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