Brasilien wurde vergangene Woche nicht in die Gruppe der Regionen aufgenommen, die von den deutschen Behörden als „hohes Risiko des Coronavirus“ eingestuft wurden, was den Brasilianern half, deutsches Territorium zu betreten. Allerdings wurden die Konsequenzen dieser Entscheidung mit Auswirkungen auf die Einreisebestimmungen für Reisende aus Brasilien nach Deutschland erneuert.
Jetzt dürfen nur noch Passagiere nach Deutschland einreisen Vollständig geimpft Nach den Richtlinien der deutschen Behörden, nämlich Mit Impfungen Anerkannt im deutschen Land Die bisherige Maßnahme erlaubte die Einreise von Touristen ohne vollständigen Impfplan (oder solchen, die Coronavac einnahmen), nur einen negativen PCR-Test.
Als vollständig geimpft gilt, wer zwei Dosen (ggf. Einzeldosis) über mindestens 14 Tage mit vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Impfstoffen eingenommen hat:
- Biotechnologie/Pfizer;
- Modern;
- AstraZeneca;
- Johnson / Johnson & Johnson.
Diese Reisenden müssen beim Check-in einen Impfnachweis (ausgedruckt oder digital) in Englisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch oder Französisch vorlegen. Zertifikate werden in Portugiesisch nicht akzeptiert, aber die englische Version des Dokuments kann in Connectasus- oder Boutembo Digital (SP)-Anwendungen erstellt werden.
Das Zertifikat muss enthalten:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Reisenden;
- Das Datum der Impfung und die Anzahl der verwendeten Dosen;
- Der Name des verwendeten Impfstoffs;
- Der Name der Zielkrankheit des Impfstoffs;
- Kennzeichen der Person oder Organisation, die für die Impfung oder Zertifizierung verantwortlich ist, beispielsweise das Firmenlogo oder der Name.
Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren, die nicht vollständig geimpft sind, dürfen nach Deutschland einreisen, wenn sie einen vollständig geimpften gesetzlichen Vertreter gemäß den oben genannten Richtlinien haben.
Coronavac
Da es sich nicht um einen von Paul Earlich zugelassenen Impfstoff handelt, dürfen mit Synoform / Coronavac geimpfte Reisende noch nicht zur Reise nach Deutschland einreisen, und in diesen Fällen ist die Ausstellung eines negativen Ergebnisses für den Test oder die Genesungsbescheinigung für Govt 19 keine Alternative zu Einsteigeerlaubnis.
Dies gilt auch für Reisende, die nur eine Dosis des zugelassenen Impfstoffs oder eine Kombination der Auffrischimpfung erhalten haben (Beispiel: Ein Passagier, der die Auffrischimpfung mit Pfizer erhalten hat, wurde vollständig mit Coronavac geimpft). Diese Menschen gelten aus deutscher Sicht noch immer als „ungeimpft“, dürfen also nicht reisen.
Ausschlussgruppen
Bestimmte Ausnahmegruppen (aufgrund des Profils des Passagiers oder des Reisezwecks) haben ein negatives Ergebnis des Covit-19-Tests oder der Krankheitserholungsbescheinigung vorgelegt und sind berechtigt, zu reisen, sofern sie nicht gemäß den festgelegten Richtlinien vollständig geimpft sind. Von deutschen Behörden. Sie sind:
- Angehörige sogenannter deutscher Staatsbürger und Familienkerne (Ehepartner, ledige minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder);
- Mitglieder der Europäischen Union und sogenannte Bürger und Familienkerne von Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen und Island;
- Familien mit langfristigem Aufenthaltsrecht in der Europäischen Union oder Schengen und sogenannten Familienkernen
- Diejenigen, die einen zwingenden Grund zur Einreise haben, einige Geschäftsreisende, Besucher oder Messebesucher, Kongressteilnehmer und unverheiratete Partner.
In allen oben genannten Fällen (vollgeimpfte Passagiere der Ausnahmegruppen) ist das Ausfüllen des elektronischen DEA-Formulars oder die Einhaltung der Isolationspflicht nicht mehr erforderlich.
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