An diesem Mittwoch hat das Bundeskabinett zwei Verordnungen zur mittel- und langfristigen Energieeinsparung zugestimmt, die unter anderem die Begrenzung der Beleuchtung von Denkmälern und Werbung oder die Beheizung einiger öffentlicher Plätze beinhalten.
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Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wird die Umsetzung dieser Energiesparmaßnahmen den Gasverbrauch um etwa 2 % senken und in den nächsten zwei Jahren etwa 10,8 Milliarden Euro einsparen.
Die kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung treten am 1. September in Kraft, haben eine Laufzeit von sechs Monaten und konzentrieren sich laut Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck insbesondere auf die öffentliche Hand.
Das Maßnahmenpaket umfasst das Verbot der Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern zwischen 22 und 6 Uhr sowie von beleuchteten Werbeanlagen – mit Ausnahme der Sicherheits- und Notbeleuchtung.
In öffentlichen Nichtwohngebäuden werden Räume, die nicht regelmäßig besucht werden, nicht beheizt, während an Arbeitsplätzen die Mindesttemperatur von 20 Grad auf 19 Grad ansteigt.
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Beheizte Gewerberäume dürfen ihre Türen nicht dauerhaft offen halten.
In privaten Gebäuden und Gärten ist es nun verboten, Innen- oder Außenpools zu beheizen.
Die mittelfristigen Maßnahmen, die auf die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden sowie öffentlichen und privaten Unternehmen abzielen, sollen am 1. Oktober für einen Zeitraum von zwei Jahren in Kraft treten.
Anders als kurzfristige Maßnahmen, die vom Kabinett beschlossen werden, ohne den Bundestag zu durchlaufen, müssen mittelfristige Maßnahmen vom Bundesrat, dem Bundesrat, beschlossen werden.
Habik verwies auch auf staatliche Maßnahmen zur Bewältigung der Autonomie der Energieversorgung Russlands und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, beispielsweise durch den Bau von LNG-Terminals.
„Aber auch in öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen sowie in möglichst vielen Haushalten muss mehr Gas bereitgestellt werden“, so dass die heute verabschiedeten Verordnungen „einen wichtigen Beitrag leisten“, fügte er hinzu.
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