Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch zwei Dekrete zur mittel- und langfristigen Energieeinsparung gebilligt, die unter anderem die Reduzierung der Beleuchtung in Denkmälern und Werbung oder die Beheizung einiger öffentlicher Plätze beinhalten.
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Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wird die Umsetzung dieser Energiesparmaßnahmen es ermöglichen, den Gasverbrauch um bis zu 2 % zu senken und in den nächsten zwei Jahren etwa 10,8 Milliarden Euro einzusparen.
Kurzfristige Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung treten am 1. September für einen Zeitraum von sechs Monaten in Kraft und richten sich laut Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck insbesondere an die öffentliche Hand.
Das Maßnahmenpaket umfasst ein Beleuchtungsverbot für Gebäude und Denkmäler zwischen zehn Uhr abends und sechs Uhr morgens sowie leuchtende Werbeanlagen – mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung.
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In öffentlichen Nichtwohngebäuden werden nicht regelmäßig genutzte Räume nicht beheizt, während an Arbeitsplätzen die Mindesttemperatur von 20 Grad auf 19 Grad ansteigt.
Beheizte Gewerberäume werden daran gehindert, die Türen dauerhaft offen zu halten.
In privaten Gebäuden und Gärten ist es verboten, Hallen- oder Freibäder zu beheizen.
Die mittelfristigen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden sowie öffentlichen und privaten Unternehmen treten voraussichtlich am 1. Oktober und für einen Zeitraum von zwei Jahren in Kraft.
Im Gegensatz zu kurzfristigen Maßnahmen, die vom Kabinett beschlossen werden, ohne den Bundestag zu durchlaufen, müssen mittelfristige Maßnahmen vom Bundesrat, dem Bundesrat, beschlossen werden.
Habek verwies auch auf staatliche Maßnahmen, um der Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen näher zu kommen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, etwa durch den Bau von LNG-Terminals.
„Aber auch in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen und in möglichst vielen Haushalten muss mehr Gas bereitgestellt werden“, so dass die heute verabschiedeten Verordnungen einen „wichtigen Beitrag“ leisten, fügte er hinzu.
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