Bis 2022 werden 46 % des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Quellen stammen, unter anderem getrieben durch die Nutzung von Sonnenenergie. In diesem Jahr dürfte der Trend sogar noch höher sein, da viele Staaten Solaranlagen auf Dächern von Wohn- und Geschäftsgebäuden vorschreiben.
In der deutschen Hauptstadt Berlin sind Vermieter ab dem 1. Januar verpflichtet, in Neubauten und Bestandsgebäuden, die einer Dachsanierung unterzogen werden, Solarstrom zu installieren. Das Gesetz gilt für Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten.
Zwei Bundesländer, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, schreiben bereits die Installation von Solarmodulen auf Gebäudedächern vor. Diese Regel ist nun auch in Berlin, einer der wichtigsten Städte Europas, angekommen. Dort schreibt das Gesetz vor, dass 30 % eines Daches einer Photovoltaikanlage zuzuordnen sind. Die Befreiung gilt nur für Gebäude mit einer Fläche von 50 Quadratmetern.
Um sich anzupassen, können die Menschen eine Reihe von Angeboten in Anspruch nehmen, etwa das Solar Center Berlin – eine Art kostenlose Beratung für Privatpersonen und Unternehmen, die die Energiewende anstreben. Auf der Seite können Sie Fragen zu Themen wie Photovoltaik, Solarthermie und Wärmepumpen stellen. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung das Programm Solar Plus aufgelegt, mit dem Unternehmen und Haushalte Solaranlagen im Wert von insgesamt 23,7 Millionen Euro finanzieren können.
Ein Gesetz, das Solardächer für Neubauten in Berlin vorschreibt, wurde 2021 verabschiedet, trat aber erst in diesem Jahr in Kraft. „Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Berlin spielt die Solarenergie eine Schlüsselrolle. Das Solargesetz verhindert, dass Neubauten ohne Solaranlage geplant werden“, sagte damals Ramona Popp, Berliner Senatorin für Wirtschaft, Energie und öffentliche Einrichtungen der Vorschlag wurde genehmigt.
Neben Berlin haben Hamburg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ähnliche Gesetze verabschiedet, die 2023 in Kraft treten. Die Vorschriften sind je nach Stadt oder Bundesland unterschiedlich. In einigen Fällen, wie z. B. in Bayern, wird die Installation von Sonnenkollektoren empfohlen und ist für Wohngebäude nicht obligatorisch. In Berlin, obwohl für Wohngebäude Pflicht, erlaubt das Gesetz alternativ Photovoltaikfassaden oder Solarthermieanlagen.
Schließlich gibt es noch das Szenario des Landes Hessen, das die verpflichtende Installation von Solaranlagen auf Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen und auf allen Gebäuden im Land vorsieht.
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