Deutschland hat vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinten Nationen eine Klage gegen Italien wegen eines alten Streits über Entschädigungen während des Zweiten Weltkriegs eingereicht.
Das gab der Internationale Gerichtshof (IGH) Ende Freitag bekannt.
Der deutsche Fall bezieht sich auf eine frühere Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012, die bestätigte, dass Deutschland eine gesetzliche Ausnahme von Verfahren hatte, die von Drittstaaten wegen nationalsozialistischer Gräueltaten eingereicht wurden.
Im Jahr 2008 entschied der italienische Oberste Gerichtshof, dass ein italienischer Staatsbürger die deutsche Souveränität verletzt hatte und Anspruch auf Entschädigung für seine Deportation nach Deutschland im Jahr 1944 hatte, weil er unter Sklaverei gearbeitet hatte.
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In diesem neuen Fall argumentiert Deutschland, dass trotz dieses Urteils „die innerstaatlichen italienischen Gerichte seit 2012 eine erhebliche Zahl von Beschwerden gegen Deutschland unter Verletzung seiner Souveränität aufrechterhalten haben“.
Im Siegerverfahren von 2012 argumentierte Berlin, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs Italiens das nach der Nazi-Niederlage geschaffene Entschädigungssystem in Frage stellte, das Deutschland bereits seit den 1950er Jahren zu Milliardenzahlungen geführt hatte.
Mit der neuen Klage von Den Haag in Deutschland will Berlin erklären, dass „durch die Verletzung der Verpflichtungen der deutschen Souveränität, die Souveränität der deutschen Souveränität zu respektieren, Zivilklagen gegen Italien zugelassen werden“.
Als einstweilige Maßnahmen bezeichnete gerichtliche Notverfügungen, einschließlich der Sicherstellung, dass deutsches Eigentum nicht „öffentlichen Versteigerungen“ oder „anderen restriktiven Maßnahmen“ unterliegt, sollten während der Prüfung durch das Gericht erlassen werden. Es dauert viele Jahre zu gehen.
Für den Prozess wurde kein Termin festgelegt. IGH-Ergebnisse sind entscheidend und schlüssig.
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