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Deutschland ermittelt gegen Apple wegen unlauterer Praktiken – 21.06.2021

Deutschland ermittelt gegen Apple wegen unlauterer Praktiken – 21.06.2021

BERLIN, 21. Juni 2021 (AFP) – Die Bundeskartellbehörde hat am Montag (21) die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen das US-Unternehmen Apple wegen „potenziell wettbewerbswidriger Praktiken“ auf der Grundlage eines Gesetzes zur Erweiterung des Handlungsspielraums angekündigt gegen die digitalen Giganten.

Das Bundeskartellamt, das bereits Ermittlungen gegen Facebook, Google und Amazon eingeleitet hat, gab bekannt, dass eine „Klage“ gegen den Technologiekonzern Apple nach neuen Kartellregeln, die für digitale Konzerne gelten, eingeleitet wurde.

„Im Mittelpunkt der Ermittlungen wird die Arbeit des App Stores stehen, da Apple dadurch in vielen Fällen Einfluss auf die Aktivitäten Dritter nehmen kann“, sagte Andreas Mundt, Leiter des Kartellamts.

Diese Regulierungsbehörde stellt fest, dass der App Store die einzige „Download“-Plattform für Apps ist, die auf von Apple verkauften Geräten verfügbar ist, was ihm „eine starke Position verschafft, die von anderen Unternehmen schwer anzugreifen ist“.

Die US-Gruppe, um die sich die AFP bemühte, sagte, sie sei „eifrig, ihre Ansichten mit dem Bundeskartellamt zu diskutieren und einen offenen Dialog über ihre Bedenken zu führen“.

Bei der Untersuchung sollte festgestellt werden, ob das Unternehmen von „primärer Bedeutung auf Märkten“ profitiert oder ob es verbotene Praktiken anwendet, wie zum Beispiel „Zutrittsschranken schaffen“ oder „Selbstverweisung eigener Dienstleistungen“.

Das Unternehmen hat eine wichtige Präsenz in Deutschland. Kürzlich gab das Unternehmen eine Investition von 1 Milliarde Euro (1,19 Milliarden US-Dollar) in eine Chip-Design-Einheit in München im Süden des Landes bekannt.

Anfang dieses Jahres hat Deutschland ein neues Gesetz verabschiedet, das die Befugnisse der Wettbewerbsbehörden insbesondere gegenüber Technologiegiganten stärkt. Diese Gesetzgebung ermöglicht es ihnen, „sofortige“ Sperrmaßnahmen zu ergreifen, wenn festgestellt wird, dass ein Unternehmen auf mehreren Märkten einen ungleichen Anteil hat.

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