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Der Bundestag hat einem Vorschlag zur Verringerung der Zahl der Abgeordneten zugestimmt

Der Bundestag hat einem Vorschlag zur Verringerung der Zahl der Abgeordneten zugestimmt

Die deutschen Abgeordneten haben am Freitag Wahlreformen gebilligt, die die Größe des Parlaments verkleinern würden, wurden jedoch von zwei Oppositionsparteien heftig kritisiert, und der Plan könnte gerichtlich angefochten werden.

Das Unterhaus des Parlaments (Bundestag) hat derzeit 736 Mitglieder, die nun voraussichtlich auf 630 schrumpfen werden, mit 400 Stimmen für die Änderungen, 261 dagegen und 23 Enthaltungen.

In den vergangenen Jahren hat der Bundestag andere Vorschläge zur Reform des parlamentarischen Systems aufgrund der schwierigen Vereinbarkeit der Positionen verschiedener Parteien abgelehnt.

Als Reaktion auf das neu verabschiedete Modell haben einige Parteikräfte bereits ihren Unmut zum Ausdruck gebracht und versprochen, es vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.

Die nächste Bundestagswahl in Deutschland ist für Herbst 2025 geplant.

Bei Wahlen in Deutschland erhält jeder Wähler zwei Stimmzettel: einen für einen direkt gewählten Kandidaten und einen für eine Parteiliste.

Jeder der 299 Wahlbezirke des Landes wählt seinen Abgeordneten direkt mit einfacher Mehrheit, und mindestens 299 zusätzliche Sitze werden von Kandidaten besetzt, die von Parteilisten ausgewählt werden.

Wenn eine Partei derzeit mehr Sitze durch direkte Abstimmung als durch Listenabstimmung gewinnt, behält sie zusätzliche Sitze, aber es werden mehr Vertreter zu anderen Parteien hinzugefügt, um sicherzustellen, dass proportionale Stimmen wiedergegeben werden.

Trotz eines Rückgangs der Unterstützung in der Bevölkerung, da Deutschlands große traditionelle Parteien weiterhin die Direktwahl dominieren, sieht das Modell vor, dass das Unterhaus des Parlaments mindestens 598 Abgeordnete hat.

Die soeben beschlossene Reform – vorgeschlagen von den Parteien der Regierungskoalition von Bundeskanzler Olaf Scholz – legt fest, dass der Bundestag seine derzeitige Zahl von 630 Abgeordneten nicht überschreiten darf.

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Unter dem neuen System müssen sich die Parteien nun 5 % der Stimmen sichern, um an der Sitzteilung teilnehmen zu können. Es werden keine zusätzlichen Sitze hinzugefügt, damit alle Parteien mit direkt gewählten Abgeordneten ihre Sitze halten können, wodurch leistungsschwache Kandidaten ausgelassen werden.

Das Thema betrifft zwei Oppositionsparteien nicht: die konservative Christlich Soziale Union (CSU) – die 46 direkt gewählte Abgeordnete hat, und nur in Bayern – und die Linkspartei, die weniger als 5 % hat. Unterstützung bei den Wahlen 2021, hat aber eine volle Fraktion, weil sie drei Abgeordnete direkt wählen konnte.

Die CSU hat bereits zugesagt, den Vorschlag vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.