Der Bundesrat hat am Freitag (07.07.) einer Einwanderungsreform zugestimmt, die den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Menschen außerhalb der Europäischen Union (EU) erleichtern soll, und hat die letzte Gesetzgebungsphase durchlaufen.
Die Änderungen werden schrittweise bis 2024 eingeführt.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten genehmigten Punkte.
Opportunity Card zur Jobsuche
- Ausländer dürfen sich zur Arbeitssuche bis zu einem Jahr in Deutschland aufhalten.
- Grundvoraussetzungen: Sie verfügen über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss.
- Die auf einem Punktesystem basierenden Karten werden an Arbeitskräfte mit gutem Arbeitsmarktpotenzial nach folgenden Kriterien vergeben: Qualifikation und Berufserfahrung, Englisch- und Deutschkenntnisse, Alter und Kontakt zu Deutschland. Bei Paaren wird auch das berufliche Potenzial des Partners berücksichtigt.
- Einkommen: Um bei der Arbeitssuche ein gewisses Einkommen zu haben, können Kartenempfänger auch bis zu 20 Stunden pro Woche einer informellen Beschäftigung nachgehen.
Vereinfachter Prozess für nicht-deutsche Studierende
Auch wer noch keinen anerkannten Berufsabschluss in Deutschland besitzt, kann auswandern und vom ersten Tag an im Land arbeiten – mit Ausnahme gesetzlich geregelter Berufe, wie z. B. des Gesetzes – sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Berufsqualifikation für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
- Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren.
- Ein konkretes Stellenangebot mit einem monatlichen Mindestgehalt je Berufsgruppe.
- Wer weniger als das monatliche Mindesteinkommen verdient, muss einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss haben. Hierzu müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber etwaige zusätzliche Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen.
Mehr Flexibilität für diejenigen, die in Deutschland studiert haben
- Wer in Deutschland studiert oder bereits einen anerkannten Berufsabschluss erworben hat, kann auf Wunsch in einem verwandten Bereich arbeiten. Ein Beispiel: Ein Bauarbeiter könnte als Maler arbeiten, und jemand mit einer Ausbildung zum Betriebswirt könnte in der Logistik arbeiten.
Mehr Flexibilität für Studierende und Lernende von Deutschkursen
- Studierende technischer und höherer Niveaus haben mehr Flexibilität, ihr Studium mit etwas Arbeit zu vereinbaren.
- Schüler deutscher Sprachschulen können Gelegenheitsarbeiten verrichten.
Sonderregelungen für IT-Fachkräfte
IT-Fachkräfte können ohne akademischen Abschluss und ohne Kenntnisse der deutschen Sprache in Deutschland arbeiten, sofern sie ihre Qualifikation anderweitig nachweisen (Berufserfahrung).
Erwerbstätige Berufstätige, die ab dem 1. März 2024 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können ihre Eltern und sogar Verwandte nach Deutschland holen.
Integration von Flüchtlingen
Personen, die vor dem 29. März 2023 einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben, können unabhängig von der Prüfung des Antrags im Land bleiben, wenn ihnen ein Stellenangebot vorliegt, für das sie über geeignete berufliche Qualifikationen verfügen.
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