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Bundestag billigt Impfpflicht für Angehörige der Gesundheitsberufe

Bundestag billigt Impfpflicht für Angehörige der Gesundheitsberufe

Bundestag billigt Impfpflicht für Angehörige der Gesundheitsberufe
Foto: Thomas Kinzel/AFP

Die deutschen Abgeordneten haben am Freitag (10) dem Gesetz zugestimmt, das Angehörige der Gesundheitsberufe verpflichtet, den Impfstoff gegen Covid-19 einzunehmen, als ersten Schritt vor einer Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung, einem Entwurf, der Anfang 2022 verabschiedet werden könnte.

Der Gesetzentwurf zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen fand im Bundestag breite Zustimmung (wo Sozialdemokraten, Umweltschützer und Liberale 571 zu 70 Stimmen haben).

Alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen müssen geimpft sein oder Covid-19 bestehen.

Darüber hinaus engagieren sich die Mitarbeiter des Zentrums für Menschen mit Behinderungen, Kliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste sowie Sozial- und Bildungseinrichtungen.

Das Gesetz sieht eine „besondere Verantwortung“ von Medizinern vor, weil sie „in engem und intensivem Kontakt mit Personengruppen stehen, die von einer Ansteckung und der Entwicklung schwerer oder tödlicher Erkrankungen bedroht sind“.

Diese Fachleute haben bis zum 15. März 2022 Zeit, die vollständige Impfung nachzuweisen. Geschieht dies nicht, müssen sie möglicherweise ihre Arbeit einstellen.

Siehe auch  Die Deutsche Kirche richtet eine Synode ein, um die Beschlüsse der Synode umzusetzen