Die angekündigte Erhöhung der Gebühren für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur in Deutschland bringt Regierung und Güterverkehrsbetreiber gegeneinander auf.
Die Bundesregierung schlägt vor, die Rabatte auf die Infrastrukturnutzungsentgelte für den Schienengüterverkehr bis 2028 beizubehalten und damit die angekündigten Erhöhungen irgendwie auszugleichen.
Das Bundesverkehrsministerium gab in einer Stellungnahme bekannt, dass es „die rechtlichen Grundlagen“ für eine Verlängerung der Förderung des Schienengüterverkehrs bis Ende 2028 geschaffen habe.
Das Ausmaß der in Anspruch genommenen Rabatte ist jedoch noch unbekannt und die Werte werden unter Interessenten noch diskutiert.
Der Wert der Fahrpreise für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur wird bis zum Ende des laufenden Jahres voraussichtlich um 16,2 % steigen. Die Erhöhung hat bereits dazu geführt, dass elf Eisenbahnunternehmen vor Gericht Berufung eingelegt haben, um die Entscheidung aufzuheben.
Selbst der Schienenverkehrsverband befürchtet einen Anstieg um 50 % bis Ende nächsten Jahres, basierend auf einer geschätzten Umsatzsteigerung von 2025 bis 2026 für DB InfraGO, den Betreiber des deutschen Schienennetzes.
Konkret soll der Wert der Schieneninfrastrukturnutzungsentgelte im Jahr 2025 auf 3,73 Euro/km und im Jahr 2026 auf 4,83 Euro steigen.
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