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Ausländische Führerscheine sind jetzt in Portugal gültig

Ausländische Führerscheine sind jetzt in Portugal gültig

Die Straßenverkehrsordnung hat sich geändert! Ziel ist es, Inhabern von Führerscheinen, die von Vertragsstaaten von Abkommen oder bilateralen Abkommen mit Portugal ausgestellt wurden, das Führen von Kraftfahrzeugen im Staatsgebiet zu ermöglichen.

Alle Genehmigungen, die das Fahren in Portugal ermöglichen, müssen gültig sein und können gemäß den neuen Vorschriften nicht beschlagnahmt, ausgesetzt, abgelaufen oder widerrufen werden. Das Diplom ist am 1. August gültig.

Ausländische Führerscheine sind jetzt in Portugal gültig

Ausländische Führerscheine, CPLP und OECD

Laut dem LexPoint-Portal haben Inhaber von Führerscheinen, die von CPLP- und OECD-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, sowie von internationalen Führerscheinen und Führerscheinen, die von ausländischen Ländern unter Bedingungen der Gegenseitigkeit ausgestellt wurden, jetzt die Möglichkeit, in Portugal zu fahren.

Die neuen Regeln befreien CPLP- und OECD-Fahrer sowie Inhaber von Führerscheinen, die von EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, von der gemeinsamen Nutzung von Führerscheinen und erlauben Nichtansässigen, innerhalb von etwa sechs Monaten mit ihren Führerscheinen in Portugal zu fahren.

So sind ab dem 1. August auch von anderen OECD- oder CPLP-Mitgliedsstaaten ausgestellte Führerscheine zusätzlich zum Führerschein zum Führen eines Kraftfahrzeugs gültig, sofern folgende kumulative Voraussetzungen erfüllt sind: (Neu)

  • Das Ausfuhrland ist Unterzeichner eines der im folgenden Unterabsatz oder genannten Abkommen
  • für ein bilaterales Abkommen mit dem portugiesischen Staat;
  • Seit Ausstellung oder letzter Verlängerung der Garantie sind nicht mehr als 15 Jahre vergangen;
  • Die schwangere Frau muss jünger als 60 Jahre sein.

Betriebssystem Nichtansässige Portugals Sie können innerhalb der ersten 185 Tage nach der Einreise motorisierte Fahrzeuge im Land fahren, sofern sie: (neu) sind

  • Führerscheine, die von einem ausländischen Staat gemäß der Internationalen Genfer Konvention von 1949 ausgestellt wurden,
  • oder mit dem Wiener Internationalen Übereinkommen von 1968;
  • Führerscheine, die von einem ausländischen Staat unter den Bedingungen der Gegenseitigkeit ausgestellt wurden;
  • Internationale Führerscheine, die mit einer nationalen Adresse eingereicht werden, die sie unterstützt.
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Gesetzesdekret Nr. 46/2022