Die Bundesregierung debattiert über einen Plan, härtere Strafen gegen Klimaaktivisten zu verhängen, die in Schutzgebiete von Flughäfen eindringen und den Flugverkehr stören. Der Plan sieht deutlich längere Gefängnisstrafen für diejenigen vor, die Sperrgebiete betreten oder zu betreten versuchen.
In den letzten Jahren gerieten Flughäfen wie München, Berlin und Düsseldorf ins Visier von Extremisten. Teilweise mussten Flugzeuge umgeleitet werden, Flugzeuge wurden zerstört.
Dem zu prüfenden Vorschlag zufolge könnte das Eindringen oder der versuchte Eindringen in eine Sperrzone in Fällen, in denen bisher nur Geldstrafen verhängt wurden, mit einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren geahndet werden. Der Besitz gefährlicher Substanzen oder Materialien mit der Absicht, Schaden anzurichten, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Das neue Gesetz gilt nicht nur für Klimaaktivisten, sondern für alle, die in böswilliger Absicht in diese Gebiete eindringen.
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