A Der Präsidialerlass zur Modernisierung der Arbeitnehmerlöhne vom 17. Juli tritt 60 Tage nach der Veröffentlichung des Diploms in Kraft.
Zwölf Monate nach Inkrafttreten wird die Höhe des nationalen Mindestlohns erneut aktualisiert und auf 100.000 Kwanzas (105,5 Euro) festgelegt.
Der aktuelle Mindestlohn beträgt etwa 32.000 Kwanzas.
Allerdings können Unternehmen und Arbeitnehmervertreter die Mindestlöhne höher ansetzen als erwartet.
Unternehmen, die nachweislich nicht in der Lage sind, den festgelegten nationalen Mindestlohn zu zahlen, haben die Möglichkeit, von der Regierung eine vorübergehende Zahlung unterhalb des festgelegten Niveaus zu verlangen, und die Lizenz darf zwei Jahre nicht überschreiten.
In einem weiteren Präsidialerlass, ebenfalls vom 17. Juli, wurde die Mindestaltersrente auf 70.000 Kwanzas und die Höchstrente auf knapp über 729.000 Kwanzas (769,6 Euro) festgelegt.
Das Dekret konkretisiert den Nachhaltigkeitsindex des obligatorischen Sozialschutzsystems, die Mindest- und Höchstrenten und die Ausweitung der obligatorischen elektronischen Erklärung der für die Beantragung von Leistungen erforderlichen Rechtsinformationen.
Die Bescheinigung legt den Mindestbetrag der Hinterbliebenenrente auf 70.000 Kwanzas (73,6 Euro) und den gleichen Betrag für die Invalidenrente sowie die Altersbeihilfe fest.
Das Dokument sieht vor, dass Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Invalidenrenten und Alterszulagen, deren Wert über dem Mindestbetrag und unter dem Höchstbetrag liegt, einer Erhöhung um 25 % unterliegen.
Lesen Sie auch: Angola verliert durch illegalen Fischfang jährlich 211 Millionen Euro
„Freiberuflicher Twitter-Fan. Typischer Kaffee-Anwalt. Leser. Subtil charmanter Unternehmer. Student. Introvertiert. Zombie-Geek.“
More Stories
Die NATO warnt davor, dass Russland seit der ukrainischen Invasion wichtige Klimadaten in der Arktis „zurückhält“.
Wahlkampf in den USA: „Kamalas Zoo“, der demokratische Kandidat macht Wortspiele und protzt mit den Stars
Obama machte sich Sorgen wegen der „Kamala Zoo“-Umfragen. „Ganz nah dran“