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Das Prinzip der Solidarität bestimmt das Gesundheitssystem in Deutschland – 16.11.2018

Das Prinzip der Solidarität bestimmt das Gesundheitssystem in Deutschland – 16.11.2018

Das Rechtssystem wird durch Beiträge finanziert, die zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt werden. Patienten können unabhängig von Vorerkrankungen und Beiträgen eine Versicherung abschließen. Wer mehr verdient, zahlt mehr Alle Bürger oder Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland müssen eine Krankenversicherung abschließen. Im komplexen deutschen Gesundheitssystem gilt das Solidaritätsprinzip.

Die Finanzierung des Systems erfolgt über einen Fonds, der Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einsammelt. Die Versicherten erhalten Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung und in den meisten Fällen auch notwendige Medikamente, unabhängig von Einkommen, bisherigen Beiträgen oder Vorerkrankungen.

Das System gliedert sich in zwei Versicherungsarten: die gesetzliche Krankenversicherung, die 90 % der Bevölkerung abdeckt, und die private Krankenversicherung. Arbeitnehmer verdienen bis zu 54.900 Euro pro Jahr und die meisten Studenten und Rentner schließen sich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Dieses System wird von mehr als hundert unabhängigen Krankenkassen verwaltet, die als gemeinnützige Vereine tätig sind.

Der Beitragssatz, der auf dem Bruttogehalt berechnet und fast immer direkt von der Lohn- und Gehaltsabrechnung abgezogen wird, beträgt seit Januar 2015 14,6 %. Der Betrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Je höher das Gehalt, desto höher ist der Beitrag des Versicherten.

Die GKV deckt die medizinische Versorgung, die Krankenhausversorgung (ohne Privatzimmer) und die zahnärztliche Grundbehandlung ab. Das Kriterium der Versicherungen besteht darin, wirtschaftlich sinnvolle Optionen anzubieten, die den Erfolg der medizinischen Behandlung sicherstellen und dabei möglichst geringe Kosten verursachen.

Beiträge werden von Steuerzahlern gezahlt, die mehr als 850 Euro im Monat verdienen, was als Niedriglohn gilt. Angehörige, die nicht am gleichen Wohnort arbeiten und wohnen wie der Versicherte, sind ohne zusätzliche Kosten versichert.

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Selbstständige, Beamte und Personen, die mehr als 54.900 Euro verdienen, können freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten oder eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Der Wert wird nicht auf Basis des Einkommens berechnet, sondern auf Basis der benötigten Leistungen, des Alters, des Gesundheitszustands und der gesundheitlichen Risiken des Versicherten.

Jüngere, gesündere Menschen zahlen niedrigere Preise. Der Patient erhält vom Arzt eine Rechnung und verlangt anschließend von der Versicherung die Zahlung. Eine Krankenkasse kann Patienten mit Vorerkrankungen nicht ablehnen, sondern muss mindestens einen Grundversicherungsschutz anbieten.

Die Versicherten im privaten System haben das Recht, ihren Arzt frei zu wählen und innerhalb kurzer Zeit einen Termin zu vereinbaren. Bei den meisten gesetzlich Versicherten kann das Warten auf einen Facharzt, etwa einen Dermatologen, einen Orthopäden oder einen Augenarzt, je nach Stadt einige Monate dauern. Der Hausarzt hat eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung.

Das deutsche Gesundheitssystem wird für den Ruf seiner Krankenhäuser und Kliniken bewundert, doch die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung rufen in Deutschland Kritik hervor. Der Deutsche Bundestag hat viele Reformen diskutiert.

Private Versicherungen bieten einen pauschalen Grundpreis von rund 640 Euro an. Es soll für Menschen geeignet sein, die in Deutschland leben, aber über keine Versicherung verfügen oder keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben. Für Arbeitslose zahlt die Bundesagentur für Arbeit Beiträge zur privaten Krankenversicherung.

Bei Ihrem Arztbesuch müssen Sie Ihre elektronische Krankenversichertenkarte mit sich führen. Die Karte, die persönliche Daten und Versicherungsdaten enthält, wird bei jeder Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung gescannt. In der Regel sind die Karten mit einem Stempel versehen, der darauf hinweist, dass sie in anderen EU-Ländern verwendet werden können. Auch Israel und die Türkei stehen auf der Liste. In diesem Fall ist es notwendig, eine Bescheinigung des ärztlichen Dienstes einzuholen und eine Entschädigung bei der Versicherung zu beantragen.

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In der freitags erscheinenden Kolumne „Alemanices“ erzählt Karina Gomez von den deutschen Bräuchen, an die sie sich noch zu gewöhnen versucht. Der DW-Brasilien- und DW-Afrika-Korrespondent ist ein preisgekrönter Nachhaltigkeitsjournalist und verfügt über einen Master-Abschluss in Menschenrechten.

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