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Maul- und Klauenseuche und Brucellose: Die Frist zur Impfmeldung endet am Freitag

Maul- und Klauenseuche und Brucellose: Die Frist zur Impfmeldung endet am Freitag



Die Impfkampagne endete am 15. Dezember und die Herstellererklärungen können elektronisch eingereicht werden



Koordination der Agrarverteidigung (CDA) des Sekretariats für Landwirtschaft und Versorgung (Wetter) teilt mit, dass ländliche Erzeuger bis zum 22. Dezember Zeit haben, die Impfung gegen die Maul- und Klauenseuche in ihrem Bestand anzukündigen. Die Kampagne, die am 15. Dezember im Bundesstaat São Paulo endete, sah vor, dass Nutztiere (Kühe und Büffel) bis zu einem Alter von 24 Monaten die Impfdosis erhalten müssen.

Es ist vorzuziehen, dass die Ankündigung elektronisch über das Animal and Plant Defense Management System erfolgt (Jaidav). Ist dies nicht möglich, kann der Produzent per Klick auf die Online-Anzeige zugreifen HierFüllen Sie es aus und geben Sie es persönlich bei der nächstgelegenen landwirtschaftlichen Verteidigungseinheit ab. Zugriffsadressen in https://www.defesa.agricultura.sp.gov.br/enderecos/.

Neben geimpftem Vieh müssen auch alle auf dem Grundstück vorhandenen Tiere anderer Tierarten angemeldet werden, wie z. B. Equiden (Pferde, Esel, Maultiere), Amseln (Schweine, Wildschweine), Schafe, Ziegen und Vögel (Geflügelfarmen, Strauß). Bauernhöfe).

Ein Züchter, der es versäumt zu impfen und die Impfung nicht mitzuteilen, muss mit Geldstrafen zwischen 3 und 5 UFESP pro Tier rechnen, nämlich 5 UFESP (171,30 R$) für jedes Tier, das die Impfung nicht durchführt, und 3 UFESP (102,78 R$) für jedes Tier das kommuniziert nicht. Der Wert jeder UFESP – Finanzeinheit des Bundesstaates São Paulo beträgt 34,26 R$ für das Jahr 2023.

Weitere Informationen finden Sie unter www.defesa.agricultura.sp.gov.br/programas/aftosa.

Brucellose

Genau wie bei der Maul- und Klauenseuche endet auch in Gedev die Frist für die Bekanntgabe der Brucellose-Impfung am 22. Dezember. Die Kampagne, die am 15. Dezember endete, verlangt von den Erzeugern, weibliche Kühe und Büffel im Alter zwischen 3 und 8 Monaten zu impfen.

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Der vom Sekretariat des Landes entwickelte Kalender soll die Organisation ländlicher Produzenten erleichtern. Mit demselben Datum endet auch die Frist zur Vorlage des Impfnachweises in Molkereien und anderen milchverarbeitenden Betrieben.

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