Am Freitag (11) lehnte der Bundesgerichtshof Eilbeschwerden von Bürgern gegen die Impfpflicht gegen Covid-19 für Beschäftigte im Gesundheitswesen ab.
Im Land müssen sich Mitarbeiter in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie in Pflegeheimen ab dem 15. März gegen die Krankheit impfen lassen.
Diese Maßnahme der deutschen Regierung zur Eindämmung des Anstiegs der SARS-CoV-2-Fälle wurde sofort von mehreren Arbeitnehmern angefochten, die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Berufung gegen die Impfpflicht einlegten. Diese Petitionen wurden nun vom Obersten Gerichtshof Deutschlands abgelehnt.
Die Zahl der COVID-19-Fälle im Land hat Rekordzahlen erreicht. Experten gehen davon aus, dass der Höhepunkt der Infektionen Mitte dieses Monats erreicht wird.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warnte davor, dass eine vorzeitige Aufhebung der Beschränkungen die Erwartungen verzögern und zu neuen Fallwellen führen könnte.
Aufhebungsbeschränkungen
Bundeskanzler Olaf Schulz sagte, die fünfte Welle der Epidemie in Deutschland nähere sich ihrem Höhepunkt, danach könne eine schrittweise Rückkehr zur Normalität beginnen.
Es wird erwartet, dass die Entscheidung über die Aufhebung der Beschränkungen nächste Woche bei einem Treffen zwischen der Kanzlerin und den Staats- und Regierungschefs der 16 deutschen Bundesländer getroffen wird.
Der parlamentarische Regierungschef sagte: „Die wissenschaftliche Diagnose zeigt uns, dass der Höhepunkt dieser Epidemiewelle am Horizont ist.“ „Dies ermöglicht es dem Bund-Länder-Treffen, erste Schritte der Wiedereröffnung zu beschließen und weitere Schritte für das Frühjahr zu prüfen.“
Deutschland verzeichnete in der vergangenen Woche durchschnittlich 167.000 tägliche Fälle. Im November lag der Durchschnitt bei etwa 58.000 Fällen pro Tag.
Allerdings ist die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 in den letzten zwei Wochen um 27 % gesunken, und die Zahl der auf Intensivstationen aufgenommenen Patienten ist jetzt halb so hoch wie im Dezember.
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