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Die Mauterhöhung wird am 1. Dezember 2023 bestätigt

Die Mauterhöhung wird am 1. Dezember 2023 bestätigt

Wie ANTRAM bereits am 21. Juni mitteilte (siehe News), berichten wir, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat am 20. Oktober der Erhöhung der deutschen Straßenbenutzungsgebühren (Lkw-Maut) zugestimmt haben. Die neuen Tarife gelten ab dem 1.12.2023.
Aufgrund der Einbeziehung der derzeit im Mautsatz enthaltenen CO2-Komponente handelt es sich um eine deutliche Erhöhung der Mautsätze. Wie bereits berichtet, fallen die meisten Fahrzeuge in die Emissionsklasse dieser Komponente – CO2-Klasse 1 –, die sehr teuer ist.

Im Vergleich dazu zahlt ein im Jahr 2022 in der Euro-6-Klasse zugelassenes Fahrzeug (Traktor) ab dem 1. Dezember 0,19 €/km, während für dasselbe Fahrzeug, das nicht in die CO2-Emissionsklasse über 1 eingestuft ist, 0,332 €/km zu zahlen sind.

Abdeckungen der CO2-Emissionsklasse 1:

– Alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0 – Euro V;

– Alle Euro VI-Fahrzeuge, die vor Juli 2019 erstmals zugelassen wurden;

– Die meisten Euro VI-Fahrzeuge wurden nach Juni 2019 erstmals zugelassen, es sei denn, sie können sich für eine höhere CO2-Emissionsklasse qualifizieren.

Daher hat Toll Collect – eine Bundesbehörde, die für die Erhebung und Überwachung von Mautgebühren zuständig ist – Standardmäßig werden alle Fahrzeuge in die CO2-Emissionsklasse 1 eingestuft.

Allerdings die Besitzer Seit Juni 2019 sind erstmals Euro VI-Fahrzeuge zugelassen Sie sollten prüfen, ob ihr Fahrzeug oberhalb der CO2-Klasse 1 (von 2 bis 5) eingestuft werden kann oder nicht. Dazu müssen sie den Emissionsklassenfinder von Toll Collect nutzen (Siehe diesen Link) ergibt sich als Ergebnis eine CO2-Klasse größer als 1, sollten die Besitzer dieses Fahrzeugs online über den vorherigen Link beantragen, ihr Fahrzeug in die jeweils höhere CO2-Klasse einzutragen.

Wir weisen erneut darauf hin, dass alle vor Juli 2019 zugelassenen Euro 0- bis Euro 5-Fahrzeuge und Euro VI-Fahrzeuge in die CO2-Klasse 1 eingestuft werden. Aber selbst wenn alle in dieser CO2-Klasse 1 sind, wird es immer noch Unterschiede in den Tarifsätzen geben, die sich nach der Euro-Norm, dem Gewicht und der Anzahl der Achsen richten.

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Die Klassifizierung der Fahrzeuge nach ihrer Gewichtsklasse wurde geändert:

– Grundlage für die Einteilung in Gewichtsklassen ist ab dem 1.12.2023 nicht mehr das zulässige Höchstgewicht (MPW) des Fahrzeugs, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse. (Die technisch zulässige Gesamtmasse ist im Feld des Fahrzeugscheins angegeben – F.1 statt F.2.). Bei Sattelschleppern ist ausschließlich das Gewicht der Zugmaschine zu berücksichtigen, nicht die Mischung.

Gasbetriebene Fahrzeuge (CNG/LNG) sind bis zum 31.12.2023 von der Maut befreit. Ab dem 01.01.2024 fallen für diese Fahrzeuge Zölle gemäß der jeweiligen Euro-Emissionsklasse und CO2-Klasse an.

Ab Juli 2024 unterliegen auch Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3500 kg dem Zoll. sehen In dieser VerbindungZusätzliche Informationen zum Thema.

Zusamenfassend:

– Fahrzeuge der Klassen Euro 0 bis Euro 5 und Euro 6-Fahrzeuge, die vor Juli 2019 zugelassen wurden: Sie fallen alle in die CO2-Emissionsklasse 1;

– Seit Juli 2019 zugelassene Fahrzeuge mit Euro VI-Norm: Standardmäßig gehören sie zur CO2-Emissionsklasse 1 (die höchste). Sie können jedoch mehr als einer CO2-Klasse (2 bis 5) angehören. Dazu müssen sie den Emissionsklassenfinder von Toll Collect nutzen (Siehe diesen Link) und überprüfen Sie die Klasse, der sie zugeordnet sind. Um die CO2-Klasse des jeweiligen Fahrzeugs herauszufinden, benötigen Sie folgende Unterlagen:

Fahrzeugzulassungsbescheinigung (VRC);

– Konformitätszertifikat (COC).

Übersteigt der CO2-Wert des Fahrzeugs die Klasse 1, sind die im vorherigen Absatz genannten Unterlagen über das Toll-Collect-Kundenportal einzureichen. Wenn der Anbieter der Mauterhebungsausrüstung nicht für die Mauterhebung zuständig ist, wenden Sie sich an ihn, um die Angelegenheit zu besprechen.

Schriftart: BGL


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