SIn einem Beitrag im sozialen Netzwerk X (ehemals Twitter) sagte Cholz, der heute von den Mitgliedsstaaten des europäischen Blocks vereinbarte Deal sei eine „gute Nachricht“.
Das Abkommen, so die Bundeskanzlerin, „wird die irreguläre Einwanderung in Europa wirksam eindämmen und Staaten wie Deutschland nachhaltig entlasten. Ein historischer Durchbruch.“
Die Europäische Union hat heute das Abkommen zu Migration und Asyl geschlossen und sich auf diplomatischer Ebene auf Regelungen zur Krisenbewältigung geeinigt.
„Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben heute eine Einigung über das letzte Element der Gemeinsamen Europäischen Asyl- und Migrationspolitik erzielt“, gab der Rat der Europäischen Union in einer Erklärung bekannt.
Auf einer Sitzung der Ständigen Delegation des Rates (AStV, bestehend aus 27 Botschaftern bei der Europäischen Union) einigten sich die Mitgliedstaaten auf ein Mandat für Verhandlungen über „eine Verordnung zu Krisensituationen, einschließlich Vertreibungen vor Ort und Gewalttaten“. Migration und Asyl“.
Mit dieser Zustimmung können die Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament abgeschlossen werden, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein müssen, damit das Abkommen in dieser Versammlung offiziell angenommen werden kann. Die Europawahlen sind für Juni 2024 geplant.
Die neue Verordnung schafft einen Rahmen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Krisensituationen im Bereich Asyl und Migration zu bewältigen, indem bestimmte Regeln angepasst werden, beispielsweise die Registrierung von Asylanträgen oder Asylverfahren an den Grenzen.
Diese Länder können Solidaritäts- und Unterstützungsmaßnahmen von der EU und ihren Mitgliedstaaten verlangen.
In Krisen- oder Notsituationen können EU-Länder ermächtigt werden, besondere Regeln für Asyl- und Rückführungsverfahren anzuwenden.
In diesem Sinne und neben anderen Maßnahmen können Anträge auf internationalen Schutz nicht innerhalb von vier Wochen nach der Registrierung bearbeitet werden und Migranten müssen möglicherweise für längere Zeit in Internierungslagern bleiben.
Ein Mitgliedstaat, der sich in einer Krisensituation befindet, kann von anderen EU-Ländern Solidaritätsbeiträge verlangen.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um die Überstellung von Asylbewerbern oder Personen mit internationalem Schutzstatus und um die Kompensation von Verbindlichkeiten, d. h. das fördernde Land übernimmt die Verantwortung für die Analyse von Asylanträgen, um Mitgliedstaaten in Krisensituationen zu unterstützen. Auch in Form von finanziellen Zuwendungen oder alternativen Solidaritätsmaßnahmen.
Diese außergewöhnlichen Maßnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Rat der Europäischen Union.
Die Europäische Kommission hat im September 2020 einen neuen Vertrag zu Migration und Asyl vorgeschlagen mit dem Ziel, „ein langfristiges Migrationsmanagement- und Normalisierungssystem zu entwickeln, das vollständig auf europäischen Werten und internationalem Recht basiert“. Migrationskrise 2015–2016.
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