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Nach Großbritannien beansprucht auch Deutschland das Recht, Kiew zu schützen

Nach Großbritannien beansprucht auch Deutschland das Recht, Kiew zu schützen

Oh Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte am Mittwoch, die Ukraine habe nach internationalem Recht ein „legitimes“ Recht, sich gegen russische Angriffe zu verteidigen.

„Das Völkerrecht erlaubt der Ukraine, Angriffe auf russisches Territorium zu Selbstverteidigungszwecken zu starten“Beharrte Hebestreit in einer vom Guardian zitierten Pressekonferenz.

Deutschlands Position kommt nach einer Aussage von James Cleverley vom britischen Verteidigungsministerium „Die Ukraine hat ein legitimes Recht, sich zu verteidigen“.

„Natürlich hat es das gesetzliche Recht, dies innerhalb seiner eigenen Grenzen zu tun, aber es hat auch das Recht, Truppen über seine Grenzen hinaus zu stationieren, um Russlands Fähigkeit zu untergraben, Truppen innerhalb der Ukraine zu stationieren“, sagte er.

Erinnern Sie sich an den ukrainischen Drohnenangriff auf Moskau. Der russische Präsident Wladimir Putin beschuldigte die Ukraine am Dienstag des Terrorismus und des Versuchs, die Russen nach dem Angriff zu terrorisieren, der zwei leichte Verletzte und kleinere Schäden an mehreren Gebäuden zur Folge hatte.

Nach Angaben des russischen Verteidigungsministeriums waren an dem Angriff acht Geräte beteiligt, von denen fünf durch Flugabwehrraketen abgeschossen und drei durch elektronische Mittel neutralisiert wurden. Die Ukraine bestritt jeglichen „direkten Zusammenhang“ mit den Anschlägen.

Lesen Sie auch: Russland verschiebt den Terrorprozess gegen Nawalny auf den 6. Juni

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Siehe auch  Bundesbank warnt Deutschland vor "Rezessionsschwelle" - Observer