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Deutschland stimmt kurz- und mittelfristigen Energiesparmaßnahmen zu – Observer

Deutschland stimmt kurz- und mittelfristigen Energiesparmaßnahmen zu – Observer

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zwei Verordnungen zur mittel- und langfristigen Energieeinsparung zugestimmt, darunter unter anderem die Begrenzung der Beleuchtung von Denkmälern und Werbung oder die Beheizung einiger öffentlicher Plätze.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wird die Umsetzung dieser Energiesparmaßnahmen es ermöglichen, den Gasverbrauch um bis zu 2 % zu senken und in den nächsten zwei Jahren etwa 10,8 Milliarden Euro einzusparen.

Kurzfristige Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung treten zum 1. September für einen Zeitraum von sechs Monaten in Kraft und zielen laut Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck insbesondere auf die öffentliche Hand.

Das Maßnahmenpaket umfasst ein Verbot der Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sowie die Beleuchtung von Werbeanlagen – mit Ausnahme der Sicherheits- und Notbeleuchtung.

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In öffentlichen Nichtwohngebäuden werden nicht regelmäßig genutzte Räume nicht beheizt, während am Arbeitsplatz die Mindesttemperatur von 20 Grad auf 19 Grad ansteigt.

Beheizte Gewerberäume werden daran gehindert, die Türen dauerhaft offen zu halten.

In privaten Gebäuden und Gärten ist es verboten, Hallen- oder Freibäder zu beheizen.

Die mittelfristigen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden sowie öffentlichen und privaten Unternehmen treten voraussichtlich am 1. Oktober und für einen Zeitraum von zwei Jahren in Kraft.

Im Gegensatz zu kurzfristigen Maßnahmen, die vom Kabinett beschlossen werden, ohne den Bundestag zu durchlaufen, müssen mittelfristige Maßnahmen vom Bundesrat, dem Bundesrat, beschlossen werden.

Habek verwies auch auf staatliche Maßnahmen, um der Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen näher zu kommen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, etwa durch den Bau von LNG-Terminals.

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„Aber auch in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen und in möglichst vielen Haushalten muss mehr Gas bereitgestellt werden“, so dass die heute verabschiedeten Verordnungen einen „wichtigen Beitrag“ leisten, fügte er hinzu.