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Covid-19: DGS aktualisiert die Regeln für die Nutzung von Spas und Zahnarztpraxen

Covid-19: DGS aktualisiert die Regeln für die Nutzung von Spas und Zahnarztpraxen

Benutzerinnen und Benutzer von Thermaleinrichtungen ab 10 Jahren müssen in allen Umgebungen Masken tragen und dürfen diese nur in der Beratungsstelle oder während der Behandlung nach den Richtlinien der Generaldirektion Gesundheit (DGS) abnehmen.

DGS hat den Standard heute aktualisiert „Covid-19: Heiße Quellen“unter Berücksichtigung des aktuellen epidemiologischen Stadiums von Covid-19, mit dem Ziel, die Verfahren festzulegen, die beim Betrieb von thermischen Anlagen angewendet werden, wobei sicherzustellen ist, dass diese Richtlinie jederzeit in Abhängigkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Entwicklung überprüft werden kann der epidemiologischen Lage.

In der Norm empfiehlt die DGS die Verwendung von „persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie OP-Masken oder FFP2, für alle Personen über 10 Jahren“.

„Die Maske sollte in der gesamten Therme, also auch im Wartezimmer oder am Empfang, getragen werden und darf möglichst nur im Beratungsbüro und während der Wärmebehandlung abgenommen werden“, so die DGS.

Die Regel besagt auch, dass Spa-Einrichtungen „Vorabreservierungen für Beratungen und Thermalbehandlungen ohne persönlichen Kontakt bevorzugen, Zeitpläne organisieren und Kreisläufe ändern sollten, um eine Ansammlung von Benutzern in Gemeinschaftsbereichen wie Rezeption und Warteraum, Ruhe zu vermeiden Räumen oder Umkleideräumen“ und auch „Ausreichende Belüftung für alle Orte, wobei eine natürliche Belüftung bevorzugt wird.

Alle Heilpraktiker müssen über den Verhaltenskodex für den Weltraum und die Maßnahmen zur Verhinderung und Kontrolle der Übertragung informiert werden COVID-19Diese Informationen sollten an Orten angebracht werden, an denen die Benutzer sie leicht sehen können, einschließlich an den Eingängen zu thermischen Anlagen.

„Alle Thermaleinrichtungen sollten sicherstellen, dass die Bedingungen gegeben sind, um die empfohlenen vorbeugenden Maßnahmen zu ergreifen“, wie z. B. sanitäre Einrichtungen mit Flüssigseife und Wasser mit einem Dosiergerät und Einweg-Papierhandtüchern, um eine gute Handhygienepraxis zu fördern.

Am Donnerstag hat die Generaldirektion Gesundheit auch den Standard „Covid-19: Verfahren in Kliniken, Praxen oder Mundgesundheitsdiensten für die primäre Gesundheitsversorgung, den sozialen und privaten Sektor“ aktualisiert.

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Auch in diesem Fall stellt die DGS fest, dass „die Maske innerhalb des Empfangsraums, Wartezimmers und in Verkehrsbereichen zu verwenden ist und erst abgenommen wird, wenn sich der Benutzer in der Beratungsstelle befindet und dazu aufgefordert wird.“

„Vor der Konsultation sollte eine Voruntersuchung durchgeführt werden, damit der Benutzer auf das Vorhandensein von Symptomen beurteilt wird, die auf Covid-19 hindeuten“, empfiehlt er und fügt hinzu, dass der Benutzer gefragt werden sollte, ob keine Symptome vorliegen, die auf eine Akuterkrankung hindeuten Atemwegserkrankungen begleitet von Husten, Fieber oder Atembeschwerden. .

Der Benutzer sollte auch gefragt werden, ob er bereits eine Covid-19-Diagnose hatte. Wenn ja, fragen Sie, ob Sie sich noch in der Isolationsphase befinden.

Die DGS empfiehlt außerdem, dass „wenn immer möglich“ der Termin aus der Ferne im Voraus gebucht werden sollte, um die Anzahl und Kontinuität der Patienten im Wartezimmer zu reduzieren und durch Öffnen von Fenstern eine häufige Erneuerung der Luft im Wartezimmer zu fördern und Türen (außer Sprechzimmertüren, die geschlossen bleiben müssen) oder mit nach Herstellerangaben gereinigten und gewarteten Saugklimageräten.

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