Berlin beschloss, seinen Antrag am 29. April zurückzuziehen, nachdem es von „einigen neuen Elementen, die in das italienische Recht eingeführt wurden“ und Verhandlungen zwischen den beiden Ländern erfahren hatte, gab der Internationale Gerichtshof, das höchste Justizorgan der Vereinten Nationen, in einer Erklärung bekannt.
So hat das Gericht mit Sitz in Den Haag, Niederlande, die für kommenden Montag und Dienstag angesetzten Anhörungen abgesagt.
Im Jahr 2012 entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinten Nationen, dass Italien seine Verpflichtungen verletzt, indem es die Eröffnung dieser Verfahren zugelassen hat.
Doch trotz des Urteils haben die italienischen Gerichte „seit 2012 eine erhebliche Anzahl neuer Klagen gegen Deutschland erhalten, die die Immunität Deutschlands von der Gerichtsbarkeit verletzen“, heißt es in der Petition der Bundesregierung.
Deutschland behauptete, dass die Frage der Entschädigung im Rahmen internationaler Nachkriegsabkommen gelöst worden sei.
Wenige Tage nach Einreichung des Antrags trat in Italien ein neuer Erlass in Kraft, und Deutschland änderte seine Meinung.
Berlin stimme mit Rom darin überein, dass die Anordnung seinem Hauptanliegen entspreche, so das Gericht.
Der IGH wurde 1946 gegründet, um zwischenstaatliche Konflikte zu lösen.
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