Das Der Angeklagte, der nach deutschen Datenschutzbestimmungen nur als Ilnur N. identifiziert wird, arbeitete bis zu seiner Festnahme im vergangenen Juni als wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Professors für Naturwissenschaften und Technik an der Universität Augsburg.
Das Landgericht München, als stellvertretender Botschafter der Stadt Bayern bevollmächtigt, kontaktierte den Angeklagten 2019 mit der Begründung, er habe zunächst für eine russische Bank gearbeitet und benötige Informationen zu Forschungsprojekten der Raumfahrttechnik für private Investitionen.
Bei Treffen mit dem Botschaftsbeamten sagte das Gericht in einer Erklärung, dass der Angeklagte Informationen zurückgegeben habe, die er aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt habe, einschließlich der Weltraumrakete Ariane.
Das Gericht entschied, dass der Angeklagte erst im Februar 2021 zu vermuten begann, dass es sich bei dem Objekt um ausländische Geheimdienste handelte, aber im April letzten Jahres weiter zurückkehrte.
Jetzt sagten der Angeklagte und der Handler, Russlands SVR arbeite im Auslandsgeheimdienst.
Als der Prozess im Februar begann, sagte der 30-Jährige dem Gericht, er sei kein Agent.
Der Spionageverdächtige gab an, einem Beamten des russischen Konsulats in München öffentlich zugängliche Informationen zur Verfügung gestellt zu haben, von den Geheimdienstoperationen aber nichts gewusst zu haben.
„Ich glaube nicht, dass russische Geheimdienste an öffentlich zugänglichem Material interessiert sein werden“, sagte er.
Das Gericht erklärte, die Strafe sei im Hinblick auf seine Zusammenarbeit mit den Ermittlern ausgesetzt worden, weil der Angeklagte nicht mit einer erneuten Straftat zu rechnen habe und Ilnur N. als stellvertretender Konsul im russischen Geheimdienst gedient habe und nicht wegen deren Tätigkeit. Jeder offensichtliche Schaden für Deutschland.
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