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Brüssel verlängert Frist für Expertenkonsultationen zur Kennzeichnung „grüner“ nuklearer und gasförmiger Stoffe

Brüssel verlängert Frist für Expertenkonsultationen zur Kennzeichnung „grüner“ nuklearer und gasförmiger Stoffe

Die EU-Kommission hat am Montag bekannt gegeben, dass sie die Frist für Expertenbeiträge zu einem Ende des Jahres vorgelegten und von Deutschland und Österreich kritisierten Vorschlag zur „grünen“ Kennzeichnung von Investitionen in Atom- und Gasenergie verlängert hat.

„Ich kann definitiv bestätigen, dass die Frist um eine Woche verschoben wurde, hauptsächlich weil die Plattform mehr Zeit hat. [de peritos]“, erklärte der Hauptsprecher des Community Executive, Eric Mammer, auf der Pressekonferenz der Stiftung in Brüssel.

Eric Mammer sagte, dass es angesichts der Feiertage des Jahres „natürlich gewesen wäre, etwas mehr Zeit einzuräumen“, damit die von Brüssel konsultierten Experten ihre Beiträge zum Vorschlag für die „grüne“ Kennzeichnung bis zum 21. Dezember an die Europäische Kommission senden könnten (Januar), wobei die ursprüngliche Frist am Mittwoch abläuft.

Am ersten Tag des Jahres 2022 gab die Europäische Kommission bekannt, dass sie am Vortag (31. Dezember) Konsultationen mit der Expertengruppe der Mitgliedstaaten und der Plattform für nachhaltige Finanzen zu einem ergänzenden Klassifizierungsgesetz für bestimmte Gase und Kernenergie aufgenommen hat.

Tage später bestätigte der Gemeindevorstand, dass er nicht versucht hatte, seinen Vorschlag zur „grünen“ Kennzeichnung von Investitionen in Kernenergie und Erdgas zu verbergen, der erst am letzten Tag des Jahres 2021 den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) vorgelegt wurde, um die Offenlegungsdatum mit der Komplexität der Angelegenheit.

Praktisch will Brüssel mit diesem delegierten Gesetz (zur Änderung der geltenden Gesetzgebung) einige Nuklear- und Erdgasaktivitäten als „grün“ einstufen, um Investitionen in diesem Bereich zu fördern, Kosten zu senken und den Übergang zur Klimaneutralität sicherzustellen.

Die Idee ist, für diese Aktivitäten ein „grünes“ Label mit „klaren und strengen Auflagen“ innerhalb des EU-Klassifizierungsbereichs zu schaffen, wie etwa, dass Erdgas aus erneuerbaren Quellen stammen oder bis 2035 Emissionen einsparen muss oder dass Kraftwerke eine lange Leben Durch Sicherheit und fachgerechte Abfallentsorgung.

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Die EU-Klassifikation bedeutet ein europäisches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, das Anlegern helfen soll zu verstehen, ob eine bestimmte Wirtschaftstätigkeit umweltverträglich ist, um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, dh Klimaneutralität, in den nächsten 30 Jahren sicherzustellen .

Da der Energiemix der Europäischen Union von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ist und einige Teile Europas stark von Kohle mit hohen CO2-Emissionen abhängig sind, sieht die Klassifizierung Investitionen in Energiequellen vor, die diese Klimaneutralität ermöglichen, und wird daher als erneuerbare Energien eingestuft, wie z Solar- oder Windkraft.

Allerdings sind sich die Mitgliedsstaaten uneinig über die Rolle, die Erdgas und Atomgas beim Übergang zu der von Brüssel angestrebten Klimaneutralität bis 2050 spielen könnten.

Die Hauptkritiker kommen aus Deutschland und Österreich, wo sich Berlin weiterhin für Investitionen in Erdgas und vor allem gegen die Atomfrage ausspricht.

Wien hat rechtliche Schritte gegen den Vorschlag angedroht.

Frankreich seinerseits, das seine Atomindustrie, eine kohlenstofffreie Energiequelle, wieder ankurbeln will, führt die Gruppe der Länder an, die den Vorschlag am meisten befürwortet.

Der Rat wird nun den Vorschlag der Exekutive der Gemeinschaft analysieren, wobei die Zustimmung von mindestens 20 Mitgliedstaaten, die 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, erforderlich ist, um den Prozess voranzutreiben.

Auch das Europäische Parlament kann den Vorschlag ablehnen.

Foto: Getty Images